In der jüngsten Bauausschusssitzung nun gab es mit fünf Ja-Stimmen (gegenüber einer Ablehnung und drei Enthaltungen) das verhaltene Okay zum Projekt. Damit schlossen sich die Ausschussmitglieder mehrheitlich der Empfehlung des Steinener Bauamtes an, das sich nach Rücksprache mit dem Kreisbaumeister gezwungen sah, das Vorhaben für rechtens zu erklären: „Die Vorschrift lässt kein Ablehnung zu“, erklärte Patrik Riesterer.
Kritischer Punkt aus Sicht der Gegner ist die geplante Höhe des als zweigeschossiges Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung geplanten Hauses: Tatsächlich liegt die Traufhöhe mit bis zu 8,37 weit über den im Bebauungsplan festgeschriebenen 6,50 Metern. Scheint damit auf den ersten Blick ganz eindeutig, dass die Überschreitung der Vorschriften arg massiv ist, kommt einer Ablehnung nun allerdings eine einfache Rechenoperation in die Quere. Als entscheidendes Maß legt der Bebauungsplan das „Mittel“ der Traufhöhen zu Grunde. Und wie es bei einem Mittel nun mal so ist, kann sich dieses aus ganz unterschiedlichen Einzelwerten berechnen. Als Strecke zwischen Boden und „Traufe“ (dem Punkt, an dem – laienhaft statt fachtechnisch gesprochen – in aller Regel die Regenrinne verläuft) kann die Traufhöhe an den vier Ecken eines am Hang gelegenen Gebäuden schon mal ganz unterschiedlich ausfallen. Im vorliegenden Fall liegt sie mal bei 5,72 Meter, dann wieder 8,37 – und im Mittel mit 6,40 sogar noch unter der Bebauungsplanvorschrift.