Steinen Fenno darf bleiben

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Der Gemeinderat setzt sich dafür ein, dass „Fenno“ an der Wiesenstraße bleiben darf. Foto: Christoph Schennen

Bestandsschutz

Steinen (chs). Der Gemeinderat hat die vierte Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet an der Wiese“ im vereinfachten Verfahren beschlossen. Diese Entscheidung war notwendig geworden, um den Betrieb des Unternehmens „Fenno“ an der Wiesenstraße zu sichern. Das Spielwarengeschäft hätte andernfalls zum 30. September schließen müssen (wir berichteten).

Der Bestand von Fenno soll über die Aufnahme einer Fremdkörperregelung in den Bebauungsplan gesichert werden. Das bedeutet, dass für das Grundstück separate Festsetzungen getroffen werden können.

Ratsbeschluss fällt nicht einstimmig aus

Marc Sutterer, Fraktionsvorsitzender der CDU, betonte, es gehe darum, keinen Präzedenzfall für Nachahmer zu schaffen oder illegale Betriebe zu legalisieren. Ulrike Mölbert, Fraktionsvorsitzende der Gemeinschaft, sagte, es müsse herausgehoben werden, dass die Kosten für das Verfahren der Grundstückseigentümer übernehme. Ihr Vorschlag wurde dann auch in den Beschlussvorschlag aufgenommen. Dietmar Ernst (CDU) sprach sich gegen eine Änderung des Bebauungsplans aus. Bei der Abstimmung votierten elf Räte für die Bebauungsplanänderung, einer dagegen, fünf enthielten sich.

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