Steinen Fremdkörperregelung für „Fenno“

Maximilian Müller
Klaus Schwald (von links) und Lisa Feigher, die Inhaberin des „Fenno Kinderparadieses“ überreichten die Unterschriftenlisten an Bürgermeister Gunther Braun. Foto: Maximilian Müller

Gemeinderat: Verwaltung soll Stadtplaner mit Entwurf beauftragen / Mehr als 1000 Unterschriften

Am Ende wurde es noch richtig spannend, als der Gemeinderat über die Lösung für „Fenno Kinderparadies“ entschied. Kurz vor der Abstimmung gab es sogar noch eine Sitzungsunterbrechung.

Von Maximilian Müller

Steinen - Zwei Varianten hatte die Gemeindeverwaltung vorgeschlagen: eine Ausweitung des Mischgebiets, die sie selbst und auch „Fenno“-Betreiberin Lisa Feigher favorisierten, und eine Fremdkörperregelung. Die Wahl fiel am Ende auf die Fremdkörperregelung.

Die Gemeinde hatte die Ausweitung empfohlen, um gleich zwei weitere Konflikte mit dem Bebauungsplan des Gebiets zu heilen: Zwei Gebäude in der Nachbarschaft von „Fenno“ werden als Wohnung genutzt, obwohl dies nur in Verbindung mit einem Betrieb vorgesehen ist. Eine Gefahr, dass sich dort Einzelhandel in größerem Ausmaß ansiedelt, hielt die Gemeindeverwaltung für unwahrscheinlich.

Listen übergeben

Nun wurde es aber die Fremdkörperregelung. Für „Fenno“ bedeutet dies: Sollte ein Besitzerwechsel erfolgen, gilt laut Sitzungsunterlagen wieder der alte Bebauungsplan. Einzelhandel wäre dann abermals untersagt.

Noch vor der Sitzung hatten Feigher und Klaus Schwald Bürgermeister Gunther Braun Listen mit Unterstützerunterschriften für den Erhalt von „Fenno“ übergeben. Schwald hatte eine Online-Petition gestartet, bei der bis zur Sitzung 105 Unterschriften zusammen kamen. Feigher hatte Listen in Geschäften und Kindergärten ausliegen. Am Ende waren es 1029 Unterschriften. Sie hätte soviel Unterstützung und Zuspruch vorher nicht für möglich gehalten, sagte sie.

Ulrike Mölbert, Sprecherin der Fraktion „Gemeinschaft für ein lebenswertes Dorf“, sagte, sie sei betroffen darüber, in welcher emotionalen Weise das Thema diskutiert werde. Sie verbitte sich die Unterstellung, dass der Gemeinderat „eine Strafexpedition“ in Sachen „Fenno“ betreibe. Sie stellte den Antrag, dass der Städteplaner beide Varianten prüfen soll.

Begeistert von Engagement

Die Gemeinde hatte vorgeschlagen, das Verfahren nur mit der zweiten Variante weiterzubetreiben. Für diese setzte sich auch SPD-Sprecher Rudolf Steck ein.

Norbert Götz von der CDU-Fraktion sagte, er sei begeistert von dem Engagement, das für den Einzelhandel gezeigt werde. Er hoffe, dass das auch so sei, wenn ein anderer Einzelhändler im Ort in Schwierigkeiten gerate. Er sprach sich für die Fremdkörperregelung aus, auch da seitens des Landratsamts anscheinend nichts unternommen werde angesichts der Nutzung als Wohnung der beiden Gebäude, und dieses das schnellere Verfahren sei.

Unterbrechung der Sitzung

Kurz vor der Abstimmung beantragte Götz eine Sitzungsunterbrechung. Nach dieser verkündete er, dass die CDU-Fraktion den Antrag, beide Varianten zu prüfen, nicht befürworten würde. Stattdessen forderte er, die Fremdkörper-Variante in den Beschlussvorschlag aufzunehmen. Steck signalisierte, dass die SPD auch dieser Variante folgen könne.

Die Mitglieder der SPD- und CDU-Fraktion lehnten dann den Antrag der Gemeinschaft ab, beschlossen, die Fremdkörpervariante in die Beschlussvorlage aufzunehmen und schließlich diese selbst. Die Verwaltung beauftragt nun einen Fachplaner, der einen tragfähigen Entwurf erstellt, auf dessen Grundlage der Rat die Fremdkörperregelung beschließen kann.

Im Nachhinein sehe sie Positives in beiden Varianten, sagte Feigher am Tag nach der Sitzung. Die Ausweitung des Mischgebiets wäre von Vorteil bei der Nachfolgeregelung und für die Nachbarn gewesen. Aber die Fremdkörperregelung gehe vermutlich schneller, was angesichts der Frist, die ihr das Landratsamt bis zur Schließung von „Fenno“ gesetzt habe, besser sei. Ganz sicher sei der Erhalt zwar immer noch nicht, aber man befinde sich auf einem guten Weg, sagten sowohl Feigher als auch Bürgermeister Braun.

Entscheidung im Herbst

Er rechne damit, dass in den nächsten zwei Sitzungen ein Entwurf vorliege. Dieser müsse dann noch in die Offenlage, und im Herbst könne der Rat dann endgültig abstimmen, sagte Braun.

Und was ist mit der Nutzungsuntersagung? Das Landratsamt trete nun mit der Gemeinde und dem Regierungspräsidium in den Dialog über das weitere Vorgehen, heißt es dort.

Die Vorgeschichte

Das „Fenno Kinderparadies“ hatte sich im Jahr 1999 im Gewerbegebiet „An der Wiese“ niedergelassen. Aus dem Großhandel für Kindergarten- und Schulbedarf wurde mit den Jahren ein Einzelhandelsunternehmen. Dies untersagt der Bebauungsplan aber. Als dies gemeldet wurde, entspann sich ein jahrelanges Hin und Her mit Gemeinde, Landratsamt und Regierungspräsidium, das mehrere Jahre dauerte. Am Ende erfolgte eine Nutzungsuntersagung durch das Landratsamt. Lisa Feigher bleibt noch Zeit bis Ende September dieses Jahres für einen Räumungsverkauf.

Zwei Entscheidungen des Bau- und Umweltausschusses gegen eine Lösung für „Fenno“ wurden kürzlich für ungültig erklärt. Sie hätten öffentlich getroffen werden müssen.

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