Nach einer langwierigen Planungs- und Antragsphase ist der Weg zur Wiedererweckung des ehemaligen Kutscher-/Gartenhauses hinter der früheren Villa Oppenheim an der Steinener Eisenbahnstraße nun frei: Die Besitzer dürfen das historische Gemäuer in ihrem Garten zum Wohnhaus umbauen. Steinen (jabe). Nachdem der Steinener Bauausschuss entsprechende Anträge im vergangenen Jahr zweimal mehrheitlich abgelehnt hatte, billigte er das Gesuch nun im dritten Anlauf auf ausdrückliche Weisung des Landratsamts mehrheitlich. Nach Ansicht der Baurechtsbehörde waren die von der Gemeinde angeführten Gründe für die Ablehnung nicht stichhaltig – das Einvernehmen sei daher „rechtswidrig versagt“ worden, erläuterte Patrik Riesterer vom Steinener Bauamt. Knackpunkt in der Diskussion war die Frage der Zuwegung zu dem im rückwärtigen Teil des Grundstücks gelegenen Kutscherhaus: Die Besitzer wollen die Zufahrt von der Eisenbahnstraße aus anlegen. Für die Mehrheit der Ausschussmitglieder kam das aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht in Frage: Eine Einfahrt so kurz hinter der verkehrstechnisch ohnehin problematischen Kreuzung Bahnhof-/Eisenbahnstraße mitsamt Radweg und Zebrastreifen sei denkbar ungünstig, lautete das Argument. Ob die Zufahrt nun – wie ursprünglich geplant – über die gemeindeeigene einstige Gewerbekanaltrasse, oder – wie im zweiten Anlauf vorgeschlagen – wenige Meter weiter übers Villa-Grundstück selbst führt, spielte für diese Gegen-Argumentation keine Rolle. Das Landratsamt hielt die Bedenken in Sachen Verkehrssicherheit indes offenbar für unbegründet: Auch einige Ausschussmitglieder selbst hatten die Bedenken in der bisherigen Diskussion bereits relativiert: Der Verkehr an einer solchen Ausfahrt sei doch überschaubar. Da auf dem eigenen Grundstück direkt an der Villa vorbei nicht viel Platz bleibt, wird die Zufahrt schmal ausfallen – zu schmal womöglich für ein Feuerwehrfahrzeug. Brandschutz ist laut Landratsamt kein Ablehnungsgrund Während einige Ausschussmitglieder hier unterm Stichwort Brandschutz einen weiteren Ablehnungsgrund gewittert hatten, gab das Landratsamt auch hier grünes Licht: Da die Entfernung zur Eisenbahnstraße weniger als 80 Meter beträgt, sei auch ein schmaler (Mindestbreite: 1,25 Meter) Zugang ausreichend – die üblichen drei Meter können hier nicht gefordert werden. Schließlich sticht in den Augen des Landratsamtes auch der dritte Trumpf, der mangelhafte Stellplatznachweis, nicht. Zum einen genieße das Gebäude Bestandsschutz, da bereits eine Wohnung vorhanden ist. Vor allem aber stelle das historische Gemäuer ein geschütztes Kulturdenkmal dar – ein Status, der nach Willen des Landes deutlich mehr wiegt als die Stellplatzverpflichtung. „Eine Abweichung von der Verpflichtung ist daher zuzulassen“, erläuterte Riesterer. Die CDU-Fraktion mochte den Argumenten des Landratsamtes nicht folgen und lehnte den Antrag erneut ab: „Wir sehen die Gefahrenpunkt weiterhin“, sagte Gabriele Kaiser-Bühler. Die übrigen Ausschussmitglieder und Sitzungsleiter Christof Gebhardt hingegen erklärten sich bereit, „das rechtswidrig versagte Einvernehmen herzustellen“, wie in der Verwaltungsvorlage vorgeschlagen.