Steinen Halle statt offenem Reitplatz

Markgräfler Tagblatt
Eine Bewegungshalle für Pferde soll in Hägelberg errichtet werden. Symbolfoto: Harald Pflüger Foto: Markgräfler Tagblatt

Bauausschuss: Vorhaben dient landwirtschaftlichen Betrieb

Steinen (chs). Der Bau- und Umweltausschuss hatte in seiner jüngsten Sitzung über eine Reihe von Bauanträgen entschieden, für die es bis auf eine Bauvoranfrage positive Voten gab.

Ein Endenburger darf das Erd- und Obergeschoss seiner Scheune zu Wohnraum umbauen. Landwirtschaft betreibt der Bürger nicht mehr; das Untergeschoss dient ihm als Lagerfläche für forstwirtschaftliche Zwecke. An der Ostseite des Gebäudes entsteht ein Balkon, an der Westseite eine Doppelgarage, die den zusätzlichen Stellplatzbedarf abdeckt. Der Umbau passt sich an den baulichen Bestand an und fügt sich in die Umgebung ein.

Ein Bürger aus Hofen will seine westlich an sein Wohnhaus gelegene Scheune abreißen. Er will einen zweigeschossigen unterkellerten Anbau mit einem Satteldach und einer Traufhöhe von fünf Meter errichten. Im Untergeschoss parken die Fahrzeuge und befindet sich der Heizraum.

Das Erdgeschoss soll als Hobbyraum und das Obergeschoss als zusätzlicher Wohnraum für den Eigenbedarf genutzt werden. Die Wohnraumerweiterung ist im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen und im Außenbereich zulässig, urteilt die Verwaltung über den Bauantrag.

Keine Einwände gab es auch gegen den Wunsch eines Hägelbergers, seinen 2018 gebauten Reitplatz mit einer Halle mit Satteldachkonstruktion und einer Traufhöhe von 5,22 Meter zu überbauen. Sie soll Pferden und Reitern Schutz vor Wind und Wetter bieten. Die Reitfläche beträgt 814 Quadratmeter. Weil das Vorhaben dem landwirtschaftlichen Betrieb dient, ist diese Baumaßnahme im Außenbereich zulässig.

Nur geringe Bedenken hatten die Ausschussmitglieder gegen den Neubau eines zweigeschossigen Doppelhauses für zwei Familien im Bebauungsplangebiet „Steinbrunnen“. Die Traufhöhe beträgt hier sechseinhalb Meter. Im nordwestlichen und im südöstlichen Bereich des Grundstücks entstehen zwei Garagen mit Flachdächern, die laut Verwaltung begrünt werden sollen. Der Ausschuss erteilte dem Bauherrn eine Befreiung, weil die Baugrenze, deren Verlauf abgeknickt ist, im westlichen Eckbereich im Mittel um zirka einen Meter geringfügig überschritten wird. Diese Abweichung ist städtebaulich vertretbar, so die Gemeindeverwaltung.

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