Steinen-Höllstein (w). Anhand von Töpfen erläuterte er die Hilfen, die man erhalten kann: Die Pflegesachleistung und das Pflegegeld, das in Anspruch genommen werden kann, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. Der Entlastungsbeitrag von bis zu 125 Euro monatlich, die Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2, falls eine Pflegeperson Urlaub macht oder krankheitsbedingt vorübergehend an der Pflege gehindert ist, Kurzzeitpflege, Pflegegeld und Pflegehilfsmittel erläuterte Schenk anschaulich. Bis zu 4000 Euro können in Anspruch genommen werden bei Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds.
Inzwischen bieten alle ambulanten Pflegedienste vor Ort Essen auf Rädern an. Bei bestehender Pflegestufe wird ein Betrag übernommen. Beratung „bei ambulantem Pflegedienst Ihres Vertrauens“, so Schenk. Wichtig war es ihm, dass man rechtzeitig eine Pflegeeinstufung bei der Krankenkasse beantragt. Nicht erst, wenn der Zeitpunkt da ist und man von der Kurzzeitpflege nach Hause kommt. Denn bis ein Pflegebett geliefert wird oder andere Hilfsmittel, kann es zusätzlich zur Einstufungsbeantragung noch einige Zeit dauern. Neben der häuslichen Pflege bietet die Sozialstation auch die Alltagsunterstützung an.