Steinen Keine großen Zweifel, dass es sich so abgespielt hat

Markgräfler Tagblatt

Gericht: Angeklagter zieht Einspruch zurück und akzeptiert Geldstrafe

Steinen. (lu). Schubsereien und kleinere Gerangel unter Männern sind immer so eine Sache. Die Fragen heißen meist: „Wer hat angefangen“ oder auch „Was war der Auslöser?“ Meist gibt in solchen Situationen ein Wort das andere, es kommt zu harmlosen Handgreiflichkeiten ohne nennenswerte Verletzungen. Nichts passiert also, Fall abgehakt, könnte man meinen. Denkste. Denn wenn einer Anzeige erstattet, wird daraus eine Sache für Staatsanwaltschaft und Gericht.

Einspruch eingelegt

Das war jetzt auch bei einem Vorfall Ende März dieses Jahres in Höllstein der Fall. Und für den Angeklagten, einen 32-jährigen Mann, endete die Sache mit einer Geldstrafe. Weil er gegen den Strafbefehl wegen Körperverletzung in Höhe von 20 Tagessätzen à 60 Euro Einspruch eingelegt hatte, kam es zur Verhandlung am Amtsgericht Lörrach. Richterin Felicitas Jenne sah es nach rund zweistündiger Sitzung als erwiesen an, dass sich der Fall weitestgehend so zugetragen hat, wie von der Staatsanwaltschaft zuvor ermittelt.

„Ich habe keine großen Zweifel, dass sich der Vorgang so abgespielt hat“, machte sie deutlich. Der Zeuge und in diesem Fall auch Geschädigte sei für sie glaubwürdig gewesen, habe die Tat nicht überzogen geschildert und habe sich auch an einige Details erinnern können, sagte sie.

Fast wäre die Sache aber in die zweite Runde gegangen. Denn als die Richterin die Einstellung des Verfahrens gegen Auflage einer Geldbuße ins Spiel brachte, dies die Staatsanwaltschaft ablehnte, weil hier eindeutig „eine ruppige Vorgehensweise des Angeklagten“ vorliege, brachte der Angeklagte plötzlich seinen jüngeren Bruder ins Spiel, der der Vorfall vom Fenster des ersten Obergeschosses beobachtet habe.

Was war passiert?

Die Richterin hatte bereits einen Fortsetzungsterm auf den 26. September anberaumt, dabei aber nochmals auf die möglichen Folgen hingewiesen hatte, da lenkte der zuvor noch wenig einsichtige 32-Jährige ein und zog, wie erwähnt, seinen Einspruch zurück, womit der Strafbefehl rechtskräftig wurde.

Was war eigentlich passiert? Der Angeklagt war Ende März aus dem Haus gegangen, wollte mit dem Auto wegfahren. Weil auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Mann an seinem Auto angelehnt stand, will er den gefragt haben, ob er ihm helfen kann. Der habe jedoch sogleich aggressiv erwidert, dass ihn das nichts angehe, er stehen und warten könne, wo er wolle. Daraufhin näherte sich der Angeklagte dem 24-Jährigen, es kam zum gegenseitigen Schubser. Danach will er weggefahren sein.

Der Zeuge schilderte indes, dass der 32-Jährige nichts von Helfen gesagt habe, sondern sogleich fragte, was er da mache. Er solle auch nicht belästigend nach seiner Schwester schauen und habe mehrfach gerufen: „Verpiss dich!“

Daraufhin soll geschubst worden sein, der Angeklagte zuerst. Danach sei er sogar von ihm gepackt worden, in den Schwitzkasten genommen und später zu Boden gedrückt worden, wo er schließlich sein Knie auf seinen Brustkorb gedrückt habe. Später bei der Anzeigenaufnahme bei der Polizei wurde eine deutlich Rötung an seinem Hals festgestellt. Die zunächst verspürten leichten Nackenschmerzen seien aber am nächsten Tag wieder verschwunden gewesen, erklärte der Zeuge.

Die 21-jährige Schwester des Angeklagten sagte im Zeugenstand aus, dass sie am offenen Fenster gehört habe, wie ihr Bruder zweimal den Zeugen fragte, ob er ihm helfen könne. Dann habe sie noch die Schubser gesehen, wobei der andere angefangen habe.

„Ziemlich provokant“

„Und der war ziemlich provokant“, sagte sie. Danach sei sie zu ihrer Mutter gegangen, habe ihr von dem Vorfall auf der Straße berichtet, will ansonsten aber nichts gesehen haben. „Das ist alles schon sehr merkwürdig“, befand die Richterin lapidar.

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