Steinen Rat erteilt Neubauten eine Absage

Maximilian Müller
Den Plänen, diese Grundstücke zu bebauen, hat der Gemeinderat keine Zustimmung gegeben. Foto: Maximilian Müller

Kommunales: Gremium besteht auf dem Grunderwerbsmodell / Sorge wegen Kindergartenplätzen

Dem Plan eines Privatinvestors, drei Grundstücke beim Moosmattweg zu bebauen, hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung eine Absage erteilt.

Von Maximilian Müller

Steinen. Patrik Riesterer vom Bauamt stellte das Vorhaben und das geplante Vorgehen vor. Demnach befinden sich die drei Grundstücke bereits in der Hand eines privaten Vorhabenträgers. Dieser würde die Kosten der Planung und der Erschließung übernehmen.

Bei der Fläche handle es sich laut Flächennutzungsplan um eine Reservefläche – und das schon seit 1981. Er erläuterte auch das weitere Verfahren bei der Entwicklung des Wohngebiets und ging auf die Unterschiede zwischen Grunderwerbsmodell und Erschließungsmodell ein.

Verschiedene Modelle

Beim Grunderwerbsmodell kauft die Gemeinde alle Grundstücke eines Gebiets, erstellt einen Bebauungsplan und erschließt das Gelände. Die Ausgaben werden dann durch den Verkauf der Grundstücke ausgeglichen. Beim Erschließungsmodell bleiben die Grundstücke in privater Hand, der Vorhabenträger beauftragt den Planer selbst und trägt auch das Risiko. Die endgültige Entscheidung über die Pläne liegt aber beim Gemeinderat.

Ulrike Mölbert, die Fraktionssprecherin der Gemeinschaft für ein lebenswertes Dorf, sagte, dass die Gemeinde wohl kaum ganz ohne Risiko wäre. Immerhin könnte der Investor plötzlich pleite gehen und die Gemeinde hätte dann womöglich eine halb fertige Straße. Dieses Risiko gebe es immer, aber die Verpflichtung würde ja an den Rechtsnachfolger des Planers gehen, sagte Riesterer. Auf Nachfrage von SPD-Sprecher Rudolf Steck sagte Riesterer, dass das Kommunalamt keine Bedenken gegen das Projekt habe, aber die Begleitung durch einen Juristen empfohlen habe.

CDU-Sprecherin Sabine Glaser sagte, dass ihre Fraktion nicht für das Projekt stimme. Erst müsste die Gemeinde eigene Gebiete weiterentwickeln. Zudem hätte die Gemeinde ja auch weitere Kosten, wenn sie für die Bewohner des Gebietes Kindergartenplätze bereithalten müsste.

Kein Rechtsanspruch

Bürgermeister Gunther Braun antwortete, dass Einwohner ja auch Einnahmen für die Gemeinde bringen. Dieses Argument ließ Mölbert nicht gelten. Auspendler belasteten die Kasse der Gemeinde, sagte sie. Zumal die Gemeinde mit Kindergartenplätzen kaum hinterherkomme. Mit dem Argument mangelnder Kindergartenplätze könne man ein Bauvorhaben wohl kaum verwehren, sagte Braun. Stephan Mohr verwies auf einen Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2019, in dem sich der Rat für das sogenannte Grunderwerbsmodell ausgesprochen habe. Riesterer sagte, dass in dem Beschluss das Grunderwerbsmodell bevorzugt werde. Zwingend sei es dem Wortlaut nach seiner Meinung nach nicht. Das sei aber das Ziel des Beschlusses gewesen, antwortete Mohr.

Wie geht es jetzt weiter? Einen Rechtsanspruch auf einen Bebauungsplan dort gebe es nicht. Theoretisch könnte der Bürgermeister, wenn er einen Schaden für die Gemeinde befürchte, Widerspruch einlegen, dann müsste sich der Rat noch einmal mit dem Vorhaben befassen, sagte Riesterer am Tag nach der Sitzung.

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