Dort weist man darauf hin, dass gegen einen Bebauungsplan nicht im Wege eines Widerspruchs angegangen werden könne. Die Bauleitplanung sei ein Kernbestandteil der kommunalen Planungshoheit und gehöre damit zum verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde. Es liege in der Planungshoheit der Gemeinde, Bauleitpläne aufzustellen.
In einer Replik sagt Stumböck, dass es den Anwohnern in der Schul-, Friedens- und Friedrichstraße aufgrund von erlittenen Hochwasserschäden um die seit Jahren unerledigte Hochwassersicherung gehe. Sollte die Gemeinde die Überplanung des Scherrackers weiterführen, sei das Landratsamt als zuständige Genehmigungsbehörde auf jeden Fall gefragt. Angesichts des Klimawandels und durch Bodenverkarstung sei mit erhöhter Überflutung bei Starkregen zu rechnen, so Stumböck. Würde der Scherracker als Retentionsfläche überbaut, erhöhe sich das Überflutungsrisiko. Weshalb, so der frühere Bürgermeister, sei die Gemeinde nicht darauf hingewiesen worden, der Hochwassersicherung vor einer Überbauung Priorität einzuräumen.
Andere Bewohner sagen, dass sie das Szenario eines Hochwassers schon zweimal erleben mussten und einer erneuten Bebauung im Scherracker nicht zustimmen können, solange der Hochwasserschutz in Höllstein nicht verwirklicht ist. Das Bündtenfeld halten sie für die bessere Alternative zum Scherracker.
Auch andere sind entschieden dagegen, dass das Gewann Scherracker als Baugebiet ausgewiesen wird. Sie möchten die ihnen bei zwei Hochwassern erlittenen Schäden niemandem zumuten. Überdies sei ein Leben in unmittelbarer Nähe von Starkstromleitungen ungesund. Durch die Bebauung könne ein Hochwasser nicht versickern. Zwischen alter und neuer Schulstraße seien noch genügend Grundstücke vorhanden, die zuerst bebaut werden sollten.
Andere Anwohner fragen sich, inwiefern bei der Flächenerschließung die bisherige städtebauliche Prämisse der Innenverdichtung berücksichtigt wird. Die Erschließung des Scherrackers werde massiv vorangetrieben, obwohl es bei den Punkten Hochwasserschutz und Naturschutz noch erheblichen Klärungsbedarf gebe.
Dass das Landratsamt, nicht aber die Gemeinde auf ihre Schreiben reagiert hat, finden Anwohner enttäuschend. Auch in der Gemeinderatssitzung, als der Scherracker Thema war, sei nichts gesagt worden.
Es sind aber nicht nur der Elektrosmog und die Hochwassergefahr, die Anwohner auf den Plan rufen. Es ist auch die Tier- und Pflanzenwelt, die ihrer Ansicht nach ein Refugium verliert. Libellen, Frösche, Fledermäuse und Ringelnattern zählen sie unter anderem als Bewohner der „grünen Lunge“ auf. Auch Rehe wagen sich aus dem Wald um zu äsen.