Steinen Unmut über Entscheidung der Baurechtsbehörde

Christoph Schennen
In Steinen wird gebaut (Symbolfoto). Foto: Pixabay

Der Bauausschuss hat kritisiert, dass ein Bauherr seinen Carport nicht in Richtung Straße versetzen kann.

Es handelt sich um einen Carport an der Friedrichstraße. Das Grundstück liegt im Bebauungsplangebiet „Scherracker“. Der Bauherr sagte in der Sitzung, er würde gerne 7,5 Meter bauen, die Baurechtsbehörde lasse aber nur 6,5 Meter zu. Er will den bereits genehmigten Carport etwas weiter in Richtung Straße versetzen, wodurch das Baufenster um zirka 1,20 Meter überschritten wird. Etwas weiter östlich sind die Carport-Baufenster parallel zur Straße in einem Abstand von nur ein bis zwei Metern vorgesehen. Der Ausschuss befürwortete den Änderungsbauantrag und betonte, dass er mit der Überschreitung der Baugrenze entsprechend dem ursprünglichen Bauantrag einverstanden sei.

Weitere Bauanträge

Einstimmig befürwortet wurde die Aufstockung und Sanierung des Wohnhauses am Bannweg. Der Bauherr hat sich durchgesetzt mit seinem Wunsch, auf beiden Traufseiten einen fünf beziehungsweise sechs Meter breiten Zwerchgiebel zu bauen. Dieses architektonische Element gebe es im näheren Gebietsumfeld – beispielsweise an zwei Gebäuden an der Straße „Zwischen den Wegen“, an der Waldstraße und am Moosmattweg. Die Baumaßnahme mit Zwerchgiebel statt mit Dachgauben zu realisieren sei „städtebaulich vertretbar“, weil das einheitliche Erscheinungsbild in Bezug auf die Geschossigkeit erhalten bleibe, urteilt die Gemeindeverwaltung.

Alle Ausschussmitglieder stimmten auch der Schleppgaube für ein Wohnhaus „Im Wolfischbühl“ zu. Vier Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen gab es bei der Abstimmung über den Bauantrag zum Neubau einer 4,5 Meter hohen Doppel-Garage mit Satteldach an der Schulstraße in Höllstein. Tanja Hug (CDU) sagte: „Wir haben uns gewundert, warum die Garage auf dem Grundstück so weit hinten platziert ist.“ Es müsse sichergestellt sein, dass die Garage nicht als Lager oder Werkstatt zweckentfremdet werde. Eine Zweckentfremdung könne man nicht verhindern, sagte Rainer Eiche (SPD).

CDU enthält sich

Die CDU enthielt sich auch beim Bauantrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage an der Straße „Im Scherracker“ in Höllstein. Die Christdemokratinnen stören sich an der Garage, die das parallel zur Haupterschließungsstraße schräg verlaufende Baufenster um durchschnittlich einen Meter überschreitet. „Es ist der zweite oder dritte Bauantrag, der eine Überschreitung hat“, sagte Gabriele Kaiser-Bühler. Rainer Dürr (Gemeinschaft) sagte, der Rasenstreifen werde durch die Überschreitung des Baufensters lediglich etwas schmaler. Es sei „absurd“, dem Bauantrag nicht zuzustimmen. Almut Steyer (SPD) fügte hinzu, sie finde Städte schön, „wo nicht alles so konform ist“. „Es ist schade, dass wir Geld ausgeben für Stadtplanung, während Bauherrn – wie hier – eine bessere Planung aufzeigen.“

Wohnhaus wird abgerissen

Einstimmig zugestimmt wurde der Bauvoranfrage zum Abbruch eines Wohnhauses und zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage im Alpenblick in Hägelberg. Hingewiesen wurde darauf, dass die Zahl der maximal zulässigen Vollgeschosse zwingend einzuhalten sei, da diese Festsetzung zu den Grundzügen der Planung gehöre. Es ist über eine Berechnung nachzuweisen, dass maximal zwei Vollgeschosse entstehen.

Die Festlegung der EG-Fußbodenhöhe und der Kniestockhöhe gehört zu den weniger bedeutsamen Bebauungsvorschriften. Eine Befreiung hiervon wird regelmäßig dann befürwortet, wenn die Traufhöhe beziehungsweise die Kniestockhöhe eingehalten werden kann. Nach den vorgelegten Planunterlagen liegt die Traufhöhe im Mittel unter 6,5 Metern und entspricht somit dem Bebauungsplan. Die ermittelten Abstandsflächen sind durch die Baurechtsbehörde zu überprüfen.

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