Es handelt sich um einen Carport an der Friedrichstraße. Das Grundstück liegt im Bebauungsplangebiet „Scherracker“. Der Bauherr sagte in der Sitzung, er würde gerne 7,5 Meter bauen, die Baurechtsbehörde lasse aber nur 6,5 Meter zu. Er will den bereits genehmigten Carport etwas weiter in Richtung Straße versetzen, wodurch das Baufenster um zirka 1,20 Meter überschritten wird. Etwas weiter östlich sind die Carport-Baufenster parallel zur Straße in einem Abstand von nur ein bis zwei Metern vorgesehen. Der Ausschuss befürwortete den Änderungsbauantrag und betonte, dass er mit der Überschreitung der Baugrenze entsprechend dem ursprünglichen Bauantrag einverstanden sei.