Der Test
Der 17-jährige Auszubildende versuchte insgesamt elf Mal, hochprozentigen Alkohol in Supermärkten und Kiosken sowie Drogeriemärkten durch die Kasse zu bringen. Dies gelang ihm nicht ein einziges Mal. In einigen Geschäften hatte der 17-jährige Auszubildende nicht einmal die Möglichkeit, sich am hochprozentigen Alkohol zu bedienen.
Aufgefallen ist laut Pressemitteilung der Stadt jedoch, dass nach Vorlage des Personalausweises die Berechnung des Alters nicht immer einfach ist. „Dies ist vor allem dem Zeitdruck an den Kassen geschuldet“, heißt es. Die Alkoholtestkäufe der Vergangenheit zeigten laut Stadt weiterhin immer wieder, dass es notwendig ist, diese regelmäßig durchzuführen und Schulungen in diesem Bereich anzubieten, denn sie seien ein wichtiger Baustein des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).