Testkäufe in Lörrach Minderjähriger erhält keinen Alkohol im Einzelhandel

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Es gibt keinen Alkohol für Minderjährige. Foto: Mirko Bähr

Es sind Alkoholtestkäufe im Lörracher Einzelhandel erfolgt.

Die Polizei und die Stadt Lörrach haben gemeinsam mit pädagogischer Begleitung der Villa Schöpflin vor wenigen Tagen zum ersten Mal in diesem Jahr einen möglichen illegalen Verkauf von Alkohol an Minderjährige kontrolliert. Alle erfolgten Testkäufe im Einzelhandel in der Lörracher Innenstadt wurden korrekt abgewickelt.

Der Test

Der 17-jährige Auszubildende versuchte insgesamt elf Mal, hochprozentigen Alkohol in Supermärkten und Kiosken sowie Drogeriemärkten durch die Kasse zu bringen. Dies gelang ihm nicht ein einziges Mal. In einigen Geschäften hatte der 17-jährige Auszubildende nicht einmal die Möglichkeit, sich am hochprozentigen Alkohol zu bedienen.

Aufgefallen ist laut Pressemitteilung der Stadt jedoch, dass nach Vorlage des Personalausweises die Berechnung des Alters nicht immer einfach ist. „Dies ist vor allem dem Zeitdruck an den Kassen geschuldet“, heißt es. Die Alkoholtestkäufe der Vergangenheit zeigten laut Stadt weiterhin immer wieder, dass es notwendig ist, diese regelmäßig durchzuführen und Schulungen in diesem Bereich anzubieten, denn sie seien ein wichtiger Baustein des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

Schulungen im Handel

Die Villa Schöpflin realisiert aus diesem Grund Schulungen im Einzelhandel, in denen unter anderem Verkaufssituationen besprochen und durchgespielt werden. So soll das Personal besser auf die Verkaufssituation mit Minderjährigen vorbereitet und entsprechend sensibilisiert werden. Zum Beispiel sollte unabhängig von der eigenen Einschätzung des Alters immer nach dem Ausweis verlangt werden. Auch wenn per Gesetz die einzelnen Verkäufer verantwortlich sind, müssen die Filialleitungen ihre Angestellten zur Einhaltung des JuSchG vorbereiten und auffordern. Sie haben dadurch einen großen Einfluss auf die Einhaltung dieses Gesetzes. Daher sollen sie künftig bei Mehrfachverstößen ebenfalls zur Verantwortung gezogen werden, führt die Stadtverwaltung weiter aus.

Die Bestimmungen

Das Jugendschutzgesetz sieht Altersbeschränkungen bei der Abgabe von alkoholischen Getränken, Tabakwaren oder Computerspielen vor. Branntweinhaltiger Alkohol und Tabakwaren dürfen an Minderjährige gar nicht abgegeben werden, andere alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt nicht an Jugendliche unter 16 Jahren.

Positive Entwicklung

Seit dem Jahr 2010 werden Testkäufe in Lörrach durchgeführt. Der erste durchgeführte Testkauf verlief zu 100 Prozent negativ. Den damals eingesetzten minderjährigen Auszubildenden wurde in allen getesteten Geschäften hochprozentiger Alkohol verkauft. „Daher war es wichtig, die Testkäufe regelmäßig durchzuführen, um auf das Alkoholverkaufsverbot an Minderjährige zu erinnern“, unterstreicht die Stadt.

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