Teststrategie an Kreiskliniken Staatsanwaltschaft sieht kein Fehlverhalten

Die Oberbadische

Nach Strafanzeige gegen Kreiskliniken wegen Teststrategie

Kreis Lörrach - Nach einer Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Kliniken des Landkreises Lörrach wegen deren Covid-19-Teststrategie hat die Staatsanwaltschaft Freiburg die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt. Das teilen die Kreiskliniken unter Berufung auf ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Freiburg mit.

Voraussetzung für die Einleitung eines solchen Verfahrens sei das Vorliegen „zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte“ für eine Straftat. Aus dem Schreiben der Staatsanwaltschaft gehe hervor, dass nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten zu erkennen seien.

Die Kliniken waren im April wegen ihrer womöglich unzureichenden Teststrategie in die Kritik geraten: Ein an der Klinik beschäftigter Arzt hatte den Vorwurfe erhoben, dass es wegen dieser unzureichenden Teststrategie zu schweren Covid-19-Ausbrüchen mit Todesfällen gekommen sei. In diesem Zusammenhang hat der ehemalige Kreisrat Fritz Lenz gestern Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung zum Teil mit Todesfolge erstattet.

Auch im April ,nachdem die Vorwürfe laut geworden waren, verzeichneten die Kreiskliniken eine Häufung von Corona-Infektionen unter Mitarbeitern und Patienten in Rheinfelden und Schopfheim

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