Tierschutz in Lörrach Wie mit Tauben fütternden Bürgern umgegangen wird

Marco Fraune
Es gibt zwei Taubentürme in Lörrach. Foto: Marco Fraune

Nimmt die Population der Tauben zu? Die Verwaltung liefert Antworten.

Das in der Stadt geltende Fütterungsverbot für Tauben und Krähen wird durch den Gemeindevollzugsdienst im Rahmen der Fußstreife durch die Innenstadt überwacht. Wenn ein Bürger füttert, wird er mündlich informiert und ermahnt, erläutert Fachbereichsleiterin Geraldine Dannecker auf Anfrage von Stadtrat Oliver Wenk (CDU). Kommt dies bei einer Person mehrfach vor, folgt eine Ordnungswidrigkeitsanzeige.

„In besonders schweren Fällen beschlagnahmt der Gemeindevollzugsdienst das vermeintliche Futter der Person“, führt Dannecker aus. Dies sei bis heute nur bei einer Bürgerin der Fall gewesen, bei der das Futter regelmäßig beschlagnahmt werden musste. Gegen diese Person müsse auch deutlicher vorgegangen werden, wurde aus den Reihen des Gemeinderats unterstrichen.

Population regulieren

Um die Taubenpopulation einzudämmen, gebe es seit über 30 Jahren zwei Taubentürme. „In diesen wird den in der Stadt Lörrach lebenden Tauben ein Unterschlupf und die Möglichkeit der Futteraufnahme geboten“, erläutert Dannecker weiter. Die Taubenarbeit erfolge wöchentlich durch den Tierschutzverein.

Darüber hinaus werden durch den Taubenexperten Harald Zumkehr die gelegten echten Eier den Taubenhäusern entnommen und durch künstliche Eier ersetzt. Christel Habermann beziffert die Anzahl der Eier seit einigen Jahren „konstant“ bei etwa 900 Eiern. Ratsmitglied Wenk hatte hingegen nachgefragt, ob es eine Zunahme der Taubenpopulation gibt.

Gegenüber unserer Zeitung unterstrich Habermann schon vor längerem: „Die fachkundig nachgewiesene gesundheitliche Gefährdung der Tauben ist nicht größer als bei Zier- und Wandervögeln sowie Nutz- und Haustieren.“

Die Rechtslage

Zum genauen rechtlichen Hintergrund: Das Fütterungsverbot für Tauben und Krähen ist in der Polizeiverordnung der Stadt Lörrach festgehalten. Dies gilt laut der Fachbereichsleiterin für öffentliche Straßen, öffentliche Grün- und Erholungsanlagen sowie in öffentlichen Einrichtungen. „Darüber hinaus dürfen Wildtauben und verwilderte Haustauben im gesamten Stadtgebiet, auch auf Privatgrundstücken, nicht gefüttert werden.“ Hierzu gibt es auch den Info-Flyer „Tauben füttern? Besser nicht!“, den die Stadt auch an Personen versendet, die gegen das Fütterungsverbot verstoßen haben.

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