Das in der Stadt geltende Fütterungsverbot für Tauben und Krähen wird durch den Gemeindevollzugsdienst im Rahmen der Fußstreife durch die Innenstadt überwacht. Wenn ein Bürger füttert, wird er mündlich informiert und ermahnt, erläutert Fachbereichsleiterin Geraldine Dannecker auf Anfrage von Stadtrat Oliver Wenk (CDU). Kommt dies bei einer Person mehrfach vor, folgt eine Ordnungswidrigkeitsanzeige.