2017 war es, da stellte die Stadt ihren wertvollen Schatz, „die Einzigartigkeit“, unter Schutz: Das Gebiet wird als Gesamtanlage „Schwarzwalddorf Geschwend“ unter Denkmalschutz gesetzt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst den historischen Kern des Unterdorfs zwischen Elsbergstraße, Im Dürracker und Bundesstraße. „Er zeichnet sich insbesondere durch seine offene Einbettung in die Landschaft und die intakte regionaltypische historische Bebauung mit Eindachhöfen als charakteristisches Schwarzwalddorf aus. Dabei kommt der „lockeren, durch Grünflächen dominierten Ortsstruktur besondere Bedeutung zu“.
Eine solche lockere Grünfläche lässt sich bei dem Neubau auf 700 Quadratmetern Grund nicht finden. Beschlossen wurde diese klar formulierte Gesetzmäßigkeit vor genau einem Jahr - rückwirkend für 2017. „Komisch“ ist ein Wort, das Ruth Silveira öfter benutzt, oder anders formuliert: „fragwürdig“. Denn ein Richter aus Mannheim sei nach Freiburg gekommen, um am Verwaltungsgericht (VG) ein Urteil zu fällen. In Geschwend sei er wohl nie gewesen. Laut IG habe der ortsansässige Bauherr im Vorfeld einen Vertreter zwecks Inspektion durchs Unterdorf geführt. Der Richtspruch lautete: Es dürfe gebaut werden. „Komisch“, sagt Ruth Silveira, sie sei vor fast zwanzig Jahren nach Geschwend gezogen und ziehe mit weiteren zugezogenen Neu-Geschwendern gegen einen Einheimischen zu Felde. Für gewöhnlich laufe es andersherum. Fremde Investoren verschandelten die den Dorfbewohnern liebgewordene Heimat. Die siebenjährige Bilanz mute komisch an: Die erste Bauvoranfrage kam 2016, eine zweite 2020. Beide wurden abgelehnt. Der Bauantrag folgte im März 2022, die Baugenehmigung im Juli 2022. Diese Genehmigung basiert auf besagtem Freiburger Urteil vom Oktober 2021. Dieses Urteil habe sich auf wichtige Entscheidungen ausgewirkt: Bauherr und VG seien dafür. Nachziehen mussten das Landratsamt, ebenso der Gemeinderat Todtnau, der nur baurechtliche Belange berücksichtigte. Die Stimme des Verwaltungsgerichts sei stärker, musste die IG begreifen. Auf ihrer Seite stehen der Ortschaftsrat, die Obere Denkmalbehörde, die Untere Denkmalbehörde und das Landesamt für Denkmalpflege.
Der Fall sei ein „Armutszeugnis für unsere Kulturdenkmäler“, wertet Joachim Faitsch (Bauforschung und Denkmalpflege) den Fall. „Entsetzt“ zeigen sich Verantwortliche seitens Schwarzwaldvereins Wieden, und viele im Umland mehr.