Todtnau Gericht kippt Satzung für Geschwend

Gudrun Gehr
Formfehler wurden bei der Satzung zum Schutz der Gesamtanlage „Schwarzwalddorf Geschwend“ festgestellt (Archivfoto) Foto: Markgräfler Tagblatt

Gemeinderat Todtnau: Beteiligung an der zentralen Schlauchwerkstatt in Schönau

Todtnau - Aufgrund einer Normenkontrollklage wurde durch das Verwaltungsgericht Mannheim festgestellt, dass die Satzung der Stadt Todtnau vom 21. Juli 2017 über den Schutz der Gesamtanlage „Schwarzwalddorf Geschwend“  aufgrund von Formfehlern und räumlichen Ungenauigkeiten unwirksam ist. 

Dies wurde in der jüngsten Gemeinderatssitzung in Todtnau berichtet. Festgestellt wurde jedoch, dass das historische Ortsbild im Unterdorf schützenswert ist. Anlass der Klage vor Gericht war der Wunsch eines Bürgers, in der Dorfmitte neu zu bauen. Ortsvorsteher Alfred Zielinski war irritiert: „Wir hatten damals doch extra die Denkmalschutzbehörde dabei.“ Weitere Verfahrensschritte werden vom beauftragten Anwalt geprüft.

Schlauchwerkstatt

Einen großen Teil der Sitzung nahm die Beteiligung an der zentralen Schlauchwerkstatt in Schönau ein. Die Stadt Schönau nahm kürzlich eine Schlauchwerkstätte für die Feuerwehren  im oberen Wiesentals in Betrieb, in der eine sachgerechte Schlauchpflege und -prüfung gewährleistet ist. Die angestrebte Mitbenutzung für die etwa 300 Schläuche der Gesamtwehr Todtnau ist auch im Feuerwehrbedarfsplan festgehalten. Die Kosten werden auf die umliegenden Gemeinden umgelegt, die jährlichen Gebühren für Todtnau belaufen sich auf etwa 4500 Euro.  

Auch bei der Feuerwehrentschädigungssatzung haben sich Änderungen ergeben. Es wird immer schwieriger, Personen zu finden, die im Ehrenamt Verantwortung übernehmen.  Daher wurde die Satzung über die Entschädigungen der Mitglieder der Feuerwehr aus dem Jahr 2014  überarbeitet und den neuen Gegebenheiten angepasst. Es wurde versucht, eine Vereinfachung der Abrechnung mit Pauschalsätzen zu erreichen. Angehoben wurde eine Vielzahl Entschädigungen bei Einsätzen und Lehrgängen, die erwartete Kostensteigerung beläuft sich auf jährlich zwischen 1000 Euro und 2000 Euro.

Wegeinstandsetzung

Im Ortsteil Todtnauberg sind etliche Feld-, Wirtschafts- und Wanderwege dringend sanierungsbedürftig.  Zur Finanzierung stehen noch Restmittel aus der Flurbereinigung in Höhe von rund 12 700 Euro zur Verfügung. Mitglieder des Landschaftspflegevereins haben sich bereit erklärt, zunächst einen  etwa 100 Meter langen Weg als „Muster“ zu sanieren, um den Aufwand und die Kosten feststellen zu können. Ortsvorsteherin Franziska Brünner erkundigte sich bei Bürgermeister Andreas Wießner, inwieweit die Freiwilligen hierbei von der kommunalen  Haftpflichtversicherung  geschützt sind.

Ortsbeschilderung

Die im Haushaltsplan 2020 für die neuen Ortsbeschilderungen bereitgestellten Mittel von 20 000 Euro fielen vorerst der Haushaltssperre zum Opfer.  Der Ortschaftsrat Todtnauberg hatte nun dem Gemeinderat vorgeschlagen, die Beschilderung in Vorkasse zu finanzieren. Ortsvorsteherin Franziska Brünner meinte, dass viele Beschilderungen  in Todtnauberg schon lange fehlen würden, was bei Touristen bisweilen für Irritationen sorgen würde. Die vorgestreckten Mittel würden aus der Ortspauschale und aus Erträgen aus der 750-Jahr-Feier stammen.

Die Gemeinderäte lehnten einstimmig den Antrag des Todtnauberger Ortschaftsrats ab, da es sich quasi um eine Kreditgewährung handeln und die Haushaltssperre insoweit umgangen würde. Steffen Lehr (CDU) machte den Vorschlag, zunächst Angebote für die Beschilderung einzuholen, um dann nächstes Jahr sofort starten zu können. Hiermit zeigten sich die Räte einverstanden.

Kindergartenbeiträge

Die Beiträge für die Kindergärten, Nachmittagsbetreuung und die verlässliche Grundschule für die Monate April, Mai und Juni 2020 werden infolge der Corona-Pandemie erlassen. Die Kindergartenbeiträge werden zur Kostendeckung um drei Prozent erhöht. 

Die Pflegesätze des Alten- und Pflegeheimes Todtnau erhöhen sich um 6,16 Prozent. Die defekte Spülmaschine des katholischen Kindergartens in Todtnau muss ersetzt werden. Hierzu musste die Haushaltssperre aufgehoben werden, es entstanden Kosten in Höhe von rund 3400 Euro.

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