Schneider meldete sich allerdings gestern per Mail bei der Stadt und bat um Aufschub. Ihm liege daran, in der Sache zu diskutieren, aber auch sachlich zu bleiben, schreibt Schneider und betont: „Rechtswidrige Äußerungen habe ich nicht getätigt.“ Die gegen ihn angedrohten rechtlichen Schritte würden das Risiko massiver Rufschädigung und gegebenenfalls erheblicher Kosten bedeuten. Jedenfalls könne er in der kurz gesetzten Frist nicht umfangreich inhaltlich antworten, werde sich aber bis Montag äußern.
Die Stadt akzeptiere diese Fristverlängerung, sagte Rechnungsamtsleiter Klauser auf Anfrage. Zum grundsätzlichen Vorgehen der Stadt in dieser Angelegenheit führte er aus, es sei eine der wesentlichen Grundlagen der Demokratie, dass jeder eine eigene Meinung haben und diese auch – ohne Repressalien befürchten zu müssen – öffentlich vertreten dürfe. „Wenn aber jemand versucht, durch persönliche Anfeindungen, falsche Behauptungen, Unterstellungen und so weiter seine Ansicht durchzusetzen, so zeugt das nicht nur von einem mangelnden Demokratieverständnis, sondern auch von fehlendem Anstand und ist das Gegenteil eines fairen Umgangs miteinander“, hält Klauser fest. Zur Zeit werde die Stadtverwaltung durch Mitglieder der Bürgerinitiative Todtnauberg so dargestellt, als handle sie nach Gutdünken sowie überwiegend im Interesse Einzelner und breche dabei alle Gesetze. Dies sei für die Mitarbeiter der Stadt Todtnau sehr belastend und verletzend, unabhängig davon, ob man für oder gegen das Hotelprojekt Todtnauberg sei.