Todtnau Neue Schutzsatzung für Geschwend

Markgräfler Tagblatt
Schöne urtümliche Schwarzwaldhäuser findet man in Geschwend.Foto: Peter Schwendele Foto: Markgräfler Tagblatt

Gemeinderat Todtnau: Schwarzwalddorf

Todtnau (pele). Nach einer juristischen Anfechtung musste die Satzung zum Schutz der Gesamtanlage „Schwarzwalddorf Geschwend“ überarbeitet werden. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die neue Fassung einstimmig beschlossen.

Zur Vorgeschichte: Der Ortsteil Geschwend gehört zu den am besten erhaltenen Ortskernen des Landes und weist damit aus denkmalfachlicher Sicht die Merkmale einer Gesamtanlage im Sinne des Denkmalschutzes auf. Aus wissenschaftlicher und heimatgeschichtlicher Sicht besteht an der Erhaltung des Erscheinungsbilds der Gesamtanlage, so die Meinung der Verwaltung.

In Bezug auf die im Jahr 2017 vom Gemeinderat erlassene Satzung zum Schutz der Anlage stellte der Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg in seinem Urteil zur mündlichen Verhandlung zum Normenkontrollverfahren fest, dass die Satzung rechtswidrig war und die 2019 erneut beschlossene Satzung unwirksam ist. Zwar wurde in dem Urteil das Ziel der Satzung als legitim und erforderlich bezeichnet, doch wurden einige formelle Rechtsfehler und eine räumliche Unbestimmtheit bemängelt.

„Das Gericht hatte einige Forderungen, die es erfüllt sehen wollte, dem sind wir nachgekommen“, meinte Bürgermeister Andreas Wießner zu dem umformulierten Satzungswerk, das die Räte kommentarlos absegneten.

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