Todtnau Neues Wegeleitsystem innerorts geplant

Markgräfler Tagblatt
Solche Wegweiser könnten auch in den Todtnauer Ortsteilen zu einer einheitlichen Beschilderung führen. Foto: Ulrike Jäger Foto: Markgräfler Tagblatt

Bauauschuss II: 22 Bürger sind vom Lärm der Bundesstraße 317 betroffen

Todtnau (jä). In der jüngsten Todtnauer Bauausschuss-Sitzung berichtete Todtnaubergs Ortsvorsteher Heribert Wunderle von einem neuen Wegeleitsystem innerhalb des Ortes, das zum Ziel haben soll, die vielen unterschiedlichen Schilder zu ersetzen, um ein einheitliches Bild zu erzeugen.

Er fragte nach, ob dieses Projekt weiterverfolgt werden solle, oder ob für alle Ortsteile eine einheitliche Beschilderung vorgesehen sei (Stichwort 2022).

Das gezeigte Angebot beinhaltet variable Schilderbäume im Stecksystem und in den Farben rot und grau (Farben der Hochschwarzwald Tourismus GmbH) gehalten. Die Ortsvorsteher Alfred Zielinski (Geschwend) und Fridolin Kunz (Aftersteg) würden sich dem anschließen wollen. Muggenbrunns Ortsvorsteher Markus Hendel sagte, man müsste dann auch die Schilder vom Schwarzwaldverein und die Radwegsbeschilderung integrieren. Bürgermeister Andreas Wießner sagte, im Haushaltsplan sei dies zwar nicht vorgesehen, man wolle aber gerne einmal mit allen Ortsteilen über dieses Projekt sprechen.

Die Bauausschuss-Mitglieder beauftragten in der Sitzung das Büro Rapp Trans mit der Durchführung einer Lärmaktionsplanung für pauschal 2200 Euro.

Das Fachbüro für Mobilität, Verkehr und Transport betreut auch andere Gemeinden im Landkreis.

Kommune muss Lärmaktionsplan aufstellen

Die Europäische Umgebungslärmrichtlinie wurde durch die „Lärmminderungsplanung“ ergänzt in nationales Recht überführt. Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Erstellung von Lärmaktionsplänen auf Basis der Lärmkarten unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Ergebnisse müssen an die EU-Kommission gemeldet werden. Die Zuständigkeit für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen und Information der Öffentlichkeit bei Hauptverkehrsstraßen mit über drei Millionen Kraftfahrzeugen im Jahr (8200 am Tag) liegt bei den Kommunen.

Todtnau wurde erstmalig kartiert, vom Lärm Betroffene sind an der Bundesstraße 317 zwischen Geschwend und Todtnau (bis Abzweigung L 126) 22 Personen in zehn Wohnungen. Der Auslösewert beträgt mehr als 65 dB(A), so dass ein Lärmaktionsplan (LAP) für die kartierten Bereiche erforderlich ist, wie Klaus Merz informierte. Rolf Mühl fragte nach den Folgen, und ob diese Lärmaktionsplanung Konsequenzen wie den Bau von Lärmschutzwänden oder Geschwindigkeitsbegrenzungen nach sich ziehen würde, doch dies verneinte Merz. Eine positive Folge wäre zum Beispiel eine Förderung von Lärmschutzfenstern, ergänzte Wießner. Der Aktionsplan sei ein strategisches Planwerk, um Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete zu formulieren. Lärmkarten und –aktionspläne sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Eine Lärmkartierung erfolgt alle fünf Jahre durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Die Einbeziehung der Landesstraße 149 nach Präg, wie Alfred Zielinski vorschlug, ist nicht möglich, da diese nicht im kartierten Bereich liege und auch nicht die Dauerbelastung mit 8200 Kraftfahrzeugen am Tag aufweise, so Klaus Merz.

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