Wie es zur der Entscheidung kam, den Tatverdächtigen alleine auf einen Freigang aus der geschlossenen Klinik zu lassen, war nicht geklärt. Über Vollzugsöffnungen verfügt der kantonale Straf- und Maßnahmenvollzug. Bis zum Abschluss des Verfahrens und dem Gerichtsurteil könne sich diese noch nicht zum Einzelfall äußern, wie dessen Leiterin Uhlmann seinerzeit erklärte.
Klar ist: Lockerungen von Maßnahmen bei Patienten in der forensischen Abteilung würden stets stufenweise durchgeführt, wie Hachtel ausführte. Diese fänden zunächst begleitet und auf dem UPK-Areal statt, dann schrittweise auch außerhalb. So solle etappenweise überprüft werden, ob Behandlungsziele erreicht wurden. Letztlich entscheidet der kantonale Straf- und Maßnahmenvollzug über Lockerungen und Freigänge, breit abgestützt nach Aktenlage, führte Uhlmann aus. Kurzum: „Vor jedem Ausgang wird der psychische Zustand des Patienten neu eingeschätzt.“ Bei Anzeichen von Problemen fänden keine Ausgänge statt.
Laut Hachtel gibt es etwa bei jedem 30. Ausgang Probleme –jedoch nicht gravierender Art. „Meistens handelt es sich nur um Verspätungen, welche die Patienten selbst oft telefonisch ankündigen.“ Grundsätzlich würden die Ausgänge gut funktionieren.