Tötungsdelikt in Basel Basler Strafgericht muss Tat aufarbeiten

sda/wer
In Basel geht es um die Aufarbeitung des Falles vom August 2024. Foto: Michael Werndorff

Zehn Monate nach dem Tötungsdelikt am Basler Nasenweg erhebt die Staatsanwaltschaft gegen einen inzwischen 33-jährigen Mann Anklage wegen Mordes.

Der Fall wird nun an das Basler Strafgericht weitergeleitet. Wann die Verhandlung stattfindet, ist offen. Der Mann soll laut Staatsanwaltschaft am frühen Nachmittag des 8. August 2024 in einem Mehrfamilienhaus am Nasenweg eine 75-jährige Anwohnerin getötet haben. Nach einer eintägigen Flucht nahm die Polizei den damals 32-jährigen Schweizer fest.

Der Fall hatte landesweit für große Aufregung gesorgt. Beim Tatverdächtigen handelt es sich um einen Wiederholungstäter, der sich in den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel befand und unbegleiteten Freigang hatte. Der Kanton Basel-Stadt hatte nach dem Tötungsdelikt Andreas Werren und Frank Urbaniok mit einer externen Untersuchung beauftragt.

Heftige Diskussionen über Handhabung des Vollzugs

Das Tötungsdelikt an der 75-jährigen Frau im Breite-Quartier sorgte für heftige Diskussionen: Der mutmaßliche Täter, den die Polizei nach einer Öffentlichkeitsfahndung festnehmen konnte, hat nicht zum ersten Mal getötet.

Der an Schizophrenie leidende 32-jährige Raphael M. hatte bereits am 3. November 2014 im selben Quartier zwei Frauen erstochen und einen betagten Mann mit einem Messer schwer verletzt. Er wurde damals noch am Tatort festgenommen. Das Basler Strafgericht ordnete daraufhin eine stationäre psychiatrische Behandlung an.

Das Gericht stellte fest, dass der schuldunfähige Täter den Tatbestand des mehrfachen und des versuchten Mordes erfüllt hatte. Das psychiatrische Gutachten hielt damals fest, dass ohne Behandlung die Rückfallgefahr für schwere Delikte groß sei.

Im August 2024 soll er das 75-jährige Opfer bei einem unbegleiteten Freigang in einem Mehrfamilienhaus am Nasenweg getötet haben. Bei einer Pressekonferenz hatten Stephanie Eymann, Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartements, Lukas Engelberger, Vorsteher des Gesundheitsdepartements, Sabine Uhlmann, Leiterin des kantonalen Straf- und Maßnahmenvollzugs, Michael Rolaz, Chef der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK), sowie Henning Hachtel, Direktor der Klinik für Forensik der UPK, über das Vorgehen im Straf- und Maßnahmenvollzug informiert, aber zum konkreten Fall sich wegen des laufenden Verfahrens nicht geäußert.

Externe Untersuchung sollte Klärung bringen

„Falls sich der dringende Verdacht bestätigt, ist es so, dass wir als Kanton der Verantwortung nicht gerecht werden konnten – ich bedaure das“, sagte Engelberger damals. Eine externe Untersuchung zu den Vorgängen im UPK sollte bis Anfang 2025 erfolgen, wurde bislang nicht veröffentlicht. „Oberstes Ziel ist, dass sich solche Taten nicht wiederholen“, erklärte Eymann damals.

Ob alles nach Vorschrift abgelaufen ist, könne vor dieser Untersuchung noch nicht gesagt werden, so Eymann weiter. Noch vor der externen Untersuchung würden die UPK bereits die Abläufe intern analysieren, kündigte Hachtel an.

Wie es zur der Entscheidung kam, den Tatverdächtigen alleine auf einen Freigang aus der geschlossenen Klinik zu lassen, war nicht geklärt. Über Vollzugsöffnungen verfügt der kantonale Straf- und Maßnahmenvollzug. Bis zum Abschluss des Verfahrens und dem Gerichtsurteil könne sich diese noch nicht zum Einzelfall äußern, wie dessen Leiterin Uhlmann seinerzeit erklärte.

Klar ist: Lockerungen von Maßnahmen bei Patienten in der forensischen Abteilung würden stets stufenweise durchgeführt, wie Hachtel ausführte. Diese fänden zunächst begleitet und auf dem UPK-Areal statt, dann schrittweise auch außerhalb. So solle etappenweise überprüft werden, ob Behandlungsziele erreicht wurden. Letztlich entscheidet der kantonale Straf- und Maßnahmenvollzug über Lockerungen und Freigänge, breit abgestützt nach Aktenlage, führte Uhlmann aus. Kurzum: „Vor jedem Ausgang wird der psychische Zustand des Patienten neu eingeschätzt.“ Bei Anzeichen von Problemen fänden keine Ausgänge statt.

Laut Hachtel gibt es etwa bei jedem 30. Ausgang Probleme –jedoch nicht gravierender Art. „Meistens handelt es sich nur um Verspätungen, welche die Patienten selbst oft telefonisch ankündigen.“ Grundsätzlich würden die Ausgänge gut funktionieren.

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