Tötungsdelikt Verdächtiger schuldunfähig?

Die Oberbadische
Das Opfer wurde ins Krankenhaus gebracht, wo es später verstarb. Foto: dpa/Kusch

Der Tatverdächtige des Tumringer Tötungsdelikts vom 15. Juli wurde aus der Untersuchungshaft in eine psychiatrische Klinik verlegt.

Lörrach. Der Tatverdächtige des Tumringer Tötungsdelikts vom 15. Juli (wir berichteten) wurde aus der Untersuchungshaft in eine psychiatrische Klinik verlegt. Ein Gutachten kommt außerdem zum vorläufigen Ergebnis, dass der 21-jährige Beschuldigte zum Tatzeitpunkt aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig gewesen ist.

Weiterhin dringend tatverdächtig

Wie Oberstaatsanwältin Karin Sattler-Bartusch von der Staatsanwaltschaft Freiburg auf Anfrage bestätigte, seien die polizeilichen Ermittlungen inzwischen abgeschlossen und der Beschuldigte sei demnach „weiterhin dringend verdächtig, den Tatbestand des Totschlags verwirklicht zu haben“, teilte Sattler-Bartusch mit.

Der Beschuldigte, der den Tatvorwurf indes nicht eingeräumt habe, werde insbesondere durch einen unmittelbaren Tatzeugen belastet. Es soll wie berichtet zum Streit zwischen dem Angeklagten und dem 38-Jährigen Opfer gekommen sein, anschließend soll der 21-Jährige mehrfach mit einem Küchenmesser auf den Mann eingestochen haben. Dieser verstarb später im Krankenhaus.

Psychiatrisches Gutachten eingeholt

Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Beschuldigten sei ein psychiatrisches Gutachten eingeholt worden, so Sattler-Bartusch. Derzeit werde der Verteidigung hierzu rechtliches Gehör gewährt. Nach dem vorläufigen Ergebnis des Gutachtens sei der Beschuldigte zum fraglichen Zeitpunkt aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig gewesen. Es bestehe zudem die Gefahr, dass er in Zukunft erneut Gewalttaten begehen werde, so Sattler-Bartusch.

Durchführung eines Sicherungsverfahrens

Der Untersuchungshaftbefehl wurde daraufhin auf hiesigen Antrag des Amtsgerichts Lörrach durch eine Anordnung der einstweiligen Unterbringung ersetzt: „Der Beschuldigte ist derzeit einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht“, bestätigte die Oberstaatsanwältin mit. Bei Abschluss des Verfahrens werde die Staatsanwaltschaft Freiburg – Zweigstelle Lörrach – darüber entscheiden, ob sie beim zuständigen Landgericht Freiburg einen Antrag auf Durchführung eines Sicherungsverfahrens mit dem Ziel der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus stellen wird.

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