Tumringer Tötungsdelikt Sicherungsverwahrung nach tödlicher Messerattacke

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Im Prozess um das Tumringer Tötungsdelikt wurde hetue in Freiburg das Urteil gesprochen. Foto: Patrick Seeger

22-jähriger wegen paranoider Schizophrenie schuldunfähig / "Gefahr für die Allgemeinheit"

Lörrach -  Zur Sicherungsverwahrung in die Psychiatrie eingewiesen wird der Mann, der im Juli einen anderen Mann in einem Mehrfamilienhaus in Tumringen mit mehreren Messerstichen tötete.

Die Richter sahen es nach insgesamt viertägiger Verhandlung im Landgericht Freiburg als erwiesen an, dass der Mann an paranoider Schizophrenie erkrankt ist  und daher zur Tatzeit nicht schuldfähig war. Aufgrund der Krankheit gehe von dem Mann weiterhin Gefahr für die Allgemeinheit aus. Die Zwangsunterbringung sei da unvermeidlich, führte die Vorsitzende Richterin Eva Kleine-Cosack in ihrer Urteilsbegründung am Freitag aus.

Opfer starb im Krankenhaus

Mit dem Urteil schlossen sich die  Richter Staatsanwaltschaft  und Verteidigung des  zur Tatzeit 21-jährigen Mannes an, die für Unterbringung und Behandlung  in der Psychiatrie plädiert hatten.
Der Mann hatte einen Besucher seines Mitbewohners am Abend des 15. Juli nach einem Streit mit sechs Messerstichen in den Oberkörper getötet. Das 38-jährige Opfer starb später im Krankenhaus.

In ihrer Urteilsbegründung rekapitulierte die Richterin den Lebensweg des Beschuldigten,  der, so die Überzeugung von Richter und Gutachter,  einen entscheidenden Anteil an dessen psychischer Erkrankung und letztlich auch an den fatalen Geschehnissen  im Sommer hatte.

Im Alter von 13 zusammen mit seiner Mutter und Geschwistern aus dem Bürgerkriegsland Syrien geflohen, kam der Beklagte nach einigen Jahren in einem Flüchtlingslager in Jordanien gemeinsam mit seinem Onkel im Jahr 2015 nach Deutschland –  und hatte hier zunächst einen guten Start: „Motiviert, integriert, gepflegt und wissensdurstig“, skizzierte die  Richterin  das Wesen des Beklagten.

Ab  2019 änderte sich das, wie sich während des Prozesse vor allem aus den Schilderungen des Onkels erschloss:  Der Beschuldigte  vernachlässigte sich, zog sich immer mehr zurück   bis er – mittlerweile in der Zweck-WG, in der sich die Bluttat abspielte – tagelang im dunklen Zimmer zubrachte und in  Phantasiesprache mit nicht-existenten Personen sprach.

Paranoide Schizophrenie verändert gesamte Persönlichkeit

Der im Prozess geladene Gutachter diagnostizierte  eine paranoide Schizophrenie, die die gesamte Persönlichkeit verändert und bis heute fortbesteht. Der Mann  fühle sich permanent latent bedroht.

Den Ausbruch der Krankheit sah der Gutachter dabei als Spätfolge der Kriegserfahrung auf Grundlage einer  genetischen Disposition. Tatsächlich litt nach Aussage des Onkels auch der Vater  des Täters an Schizophrenie.

"Vernichtungswillen war eindeutig"

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung eskalierten die Geschehnisse schließlich am Tatabend. Vor der Tat  hatte es  bereits Streitereien  gegeben. Schließlich kam es zur  tätlichen Auseinandersetzung, in Zuge derer der Täter ein  Messer ergriff und seinem Opfer die Klinge  sechs mal mit maximaler Kraft in den Oberkörper stieß. „Der Vernichtungswillen war eindeutig“, so die Richterin.

„Wir wünsche Ihnen von Herzen, dass die Behandlung Ihrer Krankheit gelingt“, wandte sie sich  abschließend direkt an den Täter. Die Prognose des Gutachters freilich ist nicht positiv. 

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