Tunau Tunau stimmt Werkhof zu

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Die Gebühren für Leitungswasser werden angehoben. Foto: Pixabay

Gemeinderat: Gebührenkalkulation für Wasser diskutiert

Tunau. In der jüngsten Gemeinderatssitzung in Tunau stellte Meike Schelshorn vom Rechnungsamt des Gemeindeverwaltungsverbands Schönau die Gebührenkalkulation für die Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2023 vor. Bei der Wasserversorgung ergab sich ein ungedeckter Aufwand in Höhe von 48 290 Euro. Diesem Wert wurde die durchschnittliche Verkaufsmenge der vergangenen fünf Jahre gegenübergestellt und somit eine Verbrauchsgebühr von 3,95 Euro pro Kubikmeter ermittelt. Dies bedeutet eine Gebührenerhöhung gegenüber dem Vorjahr von 17 Cent pro Kubikmeter.

Diese Erhöhung wurde vom Gemeinderat mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung beschlossen. Bei der Abwasserbeseitigung betrug der ungedeckte Aufwand 58 905 Euro. Hier ist keine Gebührenerhöhung erforderlich. Die Verbrauchsgebühr kann bei 5,06 Euro pro Kubikmeter belassen werden.

Sodann befasste man sich mit dem Grundsatzbeschluss zur Einrichtung eines interkommunalen Werkhofs. Nachdem bei der Verbandsversammlung am 22. September ein Verbandswerkhof für alle neun Mitgliedsgemeinden abgelehnt wurde, hatten sich die Stadt Schönau und die Gemeinden Aitern, Böllen, Tunau und Wembach dafür ausgesprochen, trotzdem schnellstmöglich einen gemeinsamen Werkhof einzurichten

Wasser wird teurer, Abwasser nicht

Das Rechnungsamt arbeitete eine neue Hochrechnung aus, die für Tunau im Vergleich zur Hochrechnung für einen Verbandswerkhof aller neun Mitgliedsgemeinden sogar etwas geringere Kostenanteile ergab. Der Rat beschloss bei einer Gegenstimme den von der Verwaltung ausgearbeiteten Grundsatzbeschluss.

Demnach erklärt sich die Gemeinde Tunau bereit, sich an der Einrichtung dieses Werkhofs mit den Betriebszweigen Werkhof, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zu beteiligen. Der Werkhof soll an zentraler Stelle in Schönau im Schwarzwald (ehemaliges Willig-Areal) errichtet werden. Außenstellen sind nicht vorgesehen.

Es wird eine offizielle Einrichtung zum 1. Januar 2024 angestrebt. Ab diesem Zeitpunkt werden über einen Zeitraum von fünf Jahren die Wasser- und Abwasserpreise vereinheitlicht. Für die Übergangszeit soll ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen den beteiligten Gemeinden und der Stadt Schönau geschlossen werden. Für den Werkhof soll ein Betriebsausschuss gegründet werden, dem die Bürgermeister sowie ein weiteres zu wählendes Gemeinderatsmitglied angehören.

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