Das Landgericht hatte im November 2022 lange Haftstrafen gegen drei frühere Maple-Banker sowie eine Bewährungsstrafe verhängt, darunter gegen den früheren Deutschland-Chef des inzwischen insolventen Instituts. In Summe wurde zudem die Einziehung von Taterträgen in Höhe von mehr als 10 Millionen Euro aus dem Vermögen der Banker angeordnet.
Die Generalstaatsanwaltschaft forderte eine andere Berechnung der Taterträge und legte Revision am BGH ein - und bekam nun Recht. Eine BGH-Sprecherin bestätigte das Urteil, zuvor hatten mehrere Medien berichtet. Der BGH entschied, dass alle Taterträge brutto einzuziehen sind, also bereits gezahlte Einkommensteuern nicht abgezogen werden können. Bei einem Spitzensteuersatz von 45 Prozent verdoppeln sich damit die einzuziehenden Taterträge fast, wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt erklärte.