Utzenfeld Pachtzins soll erhöht werden

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Im August fand im Almgasthaus ein Konzert des Duos „Steffi & Salz“ statt. Foto: zVg

Gemeinderat II: Almgasthaus „Knöpflesbrunnen“ muss zahlen

Utzenfeld (hjh). Im Juni hat der Gemeinderat abweichend von den Bestimmungen des Pachtvertrags eine gestaffelte Erhöhung des Pachtzinses für das Almgasthaus „Knöpflesbrunnen“ beschlossen. Jetzt nahm das Gremium dies aufgrund des Einspruchs der Pächter wieder zurück. Der hatte darauf bestanden, die im Vertrag vorgesehene Anpassung des Pachtzinses am Verbraucherpreisindex festzumachen. Und der habe sich vom Monat Mai 2020 bis Juli 2022 um 11,7 Prozent erhöht.

Die Verwaltung schlug also vor, den Pachtzins ab 1. Mai kommenden Jahres um zehn Prozent nach oben „anzupassen“. Das bedeutet: Statt einer Pacht von jährlich 6000 Euro wird ab kommendem Jahr ein Pachtzins von 6600 Euro (5940 Euro für den gewerblichen, 660 Euro für den privaten Anteil) fällig. Und der ist in monatlichen Raten von 654,50 Euro statt wie bisher von 595 Euro zu berappen. Bei einer Gegenstimme (Kurt Wunderle) folgte das Gremium dem Verwaltungsvorschlag mit großer Mehrheit.

Einstimmig dagegen fiel der Beschluss aus, den seit dem Jahr 2013 unverändert erhobenen Pachtzins für die Schäferhütte Knöpflesbrunnen von 1200 Euro ab 1. Juni 2023 um ebenfalls zehn Prozent auf 1320 Euro zu erhöhen.

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