Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplans „Ortsmitte Herten I“ war die städtebauliche Steuerung der Innenentwicklung des Ortsteils Herten sowie der Schutz der erhaltenen historischen Bebauung. Beschlossen worden war die Aufstellung des Bebauungsplans zwar bereits im Jahr 2016. Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Nachverdichtung im Geltungsbereich sei jedoch eine städtebauliche Steuerung nicht mehr erforderlich, begründet es die Verwaltung. In den Mittelpunkt rücke nun vielmehr die Planung und die Erhaltung des historischen Ortskerns. Aufgrund dessen wurde in Abstimmung mit dem Ortschaftsrat Herten der Geltungsbereich auf den Ortskern reduziert.
Ein Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegt innerhalb des Städtebaulichen Sanierungsgebiets „Ortskern Herten II“, wo die gewachsenen baulichen Strukturen in der Dorfmitte erhalten bleiben und gleichzeitig fortentwickelt werden sollen. Die Ziele des Bebauungsplans sowie des Sanierungsgebietes seien daher weitgehend deckungsgleich, schreibt die Verwaltung.