Wohl auch deshalb weigerte sich Minister Kacem, Hanning die geforderten Zusagen schriftlich zu geben. Maaßen notierte: „Kacem erwiderte, dass Tunesien bereit sei, die beiden Personen zurückzunehmen.“ Aber: Als Hanning dies durch eine Verbalnote – also in diesem Fall einen völkerrechtlich bindenden Vertrag – bekräftigen wollte, antwortete Kacem – wie Maaßen schreibt – „dass Tunesien dies aus politischen Gründen nicht tun möchte“. Der deutsche Staatssekretär möge sich vielmehr mit der mündlichen Zusage begnügen.
Umso verwunderlicher ist die Schlussfolgerung, die Maaßen aus Kacems Weigerung zog: „Aufgrund der klaren Zusage des Innenministers und vor dem Hintergrund der weiteren vereinbarten Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich ist davon auszugehen, dass diese Zusage belastbar ist und eingehalten wird.“ Ganz, als handele es sich nicht um den korrupten und überharten Politiker, der drei Jahre später in den Zeiten der tunesischen Revolution sogar für Ben Ali untragbar wurde: Er feuerte Kacem Mitte Januar 2011 – weil dieser auf den Straßen Tunesiens scharf auf Demonstranten, auch Frauen und Kinder, schießen ließ. Alleine zwischen dem Beginn der Proteste am 28. Dezember und Kacems Absetzung am 12. Januar kamen – je nach Darstellung – zwischen 66 und 133 Zivilisten ums Leben. In der Anfangsphase des Arabischen Frühlings war das selbst für Ben Ali zu viel. Und das, obwohl er eigentlich bekannt dafür war, Menschenrechten keinen großen Stellenwert zu geben. Mit der Entlassung seines Paladins wollte er sich jedoch an der Macht halten.
Generalbundesanwalt stellt Ermittlungen ein
Maaßens Empfehlung, Sami A. trotzdem nach Tunesien zurückzuführen, verwundert aus einem weiteren Grund: Im März 2006 hatte der Generalbundesanwalt ein Ermittlungsverfahren gegen Sami A. eingeleitet. Der Vorwurf: Er habe sich 1999 in einem afghanischen Ausbildungslager der Terrorgruppe Al-Kaida aufgehalten und sei dort bis zu einem der Leibwächter ihres Anführers Osama bin Laden aufgestiegen. Das Verfahren wurde im Mai 2007 mangels Tatnachweises eingestellt.