Carina Schulz vom Büro Rapp hatte zuvor den Räten die Situation an der B 317 erläutert. Im 420 Meter langen Streckenabschnitt im Süden der Straße (Gewerbe- und Mischgebiet) gebe es nur wenige Betroffene, so dass dort keine Maßnahmen nötig seien. Es gilt Tempo 50, beziehungsweise Tempo 70, die maximalen Schallpegel erreichen Werte von 71 Dezibel tagsüber, beziehungsweise 63 Dezibel nachts. Dem Beschluss, zwischen Haldenweg und Am Haselbach nachts Tempo 30 einzuführen, hatte die Untere Straßenverkehrsbehörde 2020 durch abgelehnt. Nach der Berechnung der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS 19) gibt es in diesem Bereich nur zwei Hauptwohngebäude mit vier Betroffenheiten.
Schönenbuchen geplagt
Wichtiger seien jedoch Maßnahmen an der B 317 in Schönenbuchen. Hier erreichen die maximalen Schallpegel Werte von 71 Dezibel tagsüber und 62 Dezibel nachts. Entlang des 440 Meter langen bebauten Streckenabschnitts seien die Betroffenheiten trotz Tempo 30 immer noch hoch, sagte Schulz. 43 Anwohner müssten zwischen 6 und 22 Uhr Schallpegel von über 70 Dezibel aushalten, nachts sind 71 Anwohner einem Schallpegel von über 60 Dezibel ausgesetzt. „Die grundrechtliche Schwelle zur Gefährdung der Gesundheit ist überschritten“, sagte Schulz. „Die Lärmminderung ist nur durch einen lärmoptimierten Fahrbahnbelag möglich.“ Dieser komme aber nur, wenn der Straßenbelag ohnehin erneuert werden müsse.