Ausnahme Lieferverkehr
Betroffen seien laut der CDU-Fraktion die Mattenleestraße, der Wiesenweg, die Friedrich-Hecker-Straße und die Straße „An der Wiese“. So hätten Anwohner dort beobachtet, dass das Durchfahrtsverbot regelmäßig missachtet werde. Dort dürfen keine Fahrzeuge verkehren, deren zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen liegt, sofern sie dort keine Lieferungen oder vergleichbares zu erledigen haben.
Die Missachtung führe nicht nur zu mehr Belastung durch Lärm, sondern stelle auch eine Gefährdung für die Anwohner und andere Verkehrsteilnehmer dar.