Aktuell ist es erlaubt, mit weniger als 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut sowie weniger als 0,5 Promille Alkohol im Blut Auto zu fahren - sofern der Straßenverkehr nicht anderweitig gefährdet wird, teilte das Bundesverkehrsministerium mit. Dabei habe Mischkonsum bereits in geringem Ausmaß Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit, warnte die Leiterin der Unfallforschung der Versicherer, Kirstin Zeidler. Dieses Schlupfloch müsse geschlossen werden.
Cannabis im Verkehr: derzeitige Regelungen
Vom 29. Januar an wollen Fachleute beim Verkehrsgerichtstag in Goslar über das Thema Cannabis im Verkehr sprechen und dabei auch eine erste Bilanz der neuen Regelungen ziehen. Der dreitägige Kongress zählt jedes Jahr zu den wichtigsten Treffen von Verkehrssicherheits- und Verkehrsrechtsexperten in Deutschland und endet mit Empfehlungen an den Gesetzgeber.