Für die Änderung des Bebauungsplans „Lucken“ gab es ebenfalls eine Mehrheit. Die CDU votierte dagegen, weil der Bauherr bauliche Anlagen errichtet habe, ohne eine Genehmigung dafür zu beantragen.
Der Gemeinderat hat einstimmig die Änderung des Bebauungsplans „Vogelpark II“ begrüßt.
Für die Änderung des Bebauungsplans „Lucken“ gab es ebenfalls eine Mehrheit. Die CDU votierte dagegen, weil der Bauherr bauliche Anlagen errichtet habe, ohne eine Genehmigung dafür zu beantragen.
Der Gemeinderat hat über zwei Bebauungsplanänderungen diskutiert. Sie wurden von Andreas Schauer (planwerkschauer) vorgestellt, die Auswirkungen auf Flora und Fauna erklärte Antonia Dix (Galaplan). Das Gremium hat den Entwurf zur dritten Änderung des Bebauungsplans „Vogelpark II“ einstimmig genehmigt. Er wird nun mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung zur Beteiligung offen gelegt.
Der B-Plan trat 1979 in Kraft. Er weist das 7419 Quadratmeter große Gebiet in Schlächtenhaus-Hofen als „Sondergebiet“ aus, in dem die Nutzung auf die Unterbringung, Ausstellung, Pflege und Betreuung von Vögeln beschränkt ist. Der Vogelparkbesitzer hat in den achtziger Jahren vier Grundstücke am westlichen Gebietsrand verkauft. Auf zwei von ihnen entstanden Wohnhäuser. Im Zuge einer Bauvoranfrage stellte das Landratsamt Lörrach fest, dass die bestehende Wohnbebauung nicht durch den Bebauungsplan abgedeckt sei, weil die Immobilienbesitzer keine Bindung an den Vogelpark haben. Im Zuge der Bebauung durch ein drittes Gebäude soll der B-Plan geändert werden.
Dazu wird aus dem „Sondergebiet“ ein „Dorfgebiet“. Die Erschließung des Neubaus erfolgt über die Straße „Am Vogelpark“. Das Bauvorhaben geht mit einer Erhöhung der Versiegelung im Gebiet einher, sie steigt gegenüber dem Bestand um 858 Quadratmeter, hieß es im Gemeinderat.
Kein einstimmiges Votum gab es für die zweite Bebauungsplanänderung „Lucken“ in Endenburg. Das Grundstück (Hans-Dreher-Weg 10 in Steinen-Lehnacker), das im B-Plangebiet steht, wurde mit einem Wohnhaus bebaut. Der nördliche Teil wurde als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, der südliche Teil des Grundstücks dient als Grünfläche, für die Ausgleichsmaßnahmen wie die Anlage eines Ganzjahreshabitats für Reptilien festgesetzt wurden. Auf letzterer wurden eine Geschirrhütte und eine terrassierte und bepflanzte Trockenmauer errichtet, Bäume gepflanzt, ein Weg angelegt und eine Einfriedung erstellt. Diese Anlagen sind im Außenbereich nicht zulässig, weil es an der erforderlichen Privilegierung fehlt. Durch die Einstufung als „Nebenanlagen der Wohnnutzung“ kann laut Gemeindeverwaltung aber die Zulässigkeit hergestellt werden. Hinzu kommt, dass auf unversiegelten Grünlandflächen gartenähnliche Strukturen (Blumenrabatten, Steinmauern) angelegt wurden, so dass es zu einer Biotoptypumwandlung von Grünland zu Garten gekommen ist.
Durch die Erweiterung des B-Plans werden nun die planungsrechtlichen Grundlagen für die Gestaltung des südlichen Grundstücksteils als Haus-Grünfläche geschaffen und der bestehende landwirtschaftliche Weg durch die Festsetzung eines Geh- und Fahrrechts gesichert.
Die CDU stimmte gegen den Vorentwurf der B-Plan-Änderung, weil der Bauherr Anlagen errichtet habe, ohne eine Genehmigung dafür zu haben. Die SPD und die Gemeinschaft stimmten dafür. Rainer Dürr (Gemeinschaft) sagte, die Wiese erfahre durch die Maßnahme eine ökologische Aufwertung. Rudolf Steck (SPD) kritisierte: „Die Bürokratie hat hier einen Feiertag erlebt.“
Dix sagte, das Planungsgebiet sei im Zuge der ersten Änderung des B-Plans „Lucken“ als externe Ausgleichsmaßnahme festgelegt worden. Auf ihr sollte eine extensive Magerwiese (dafür erhält man 21 Ökopunkte) entwickelt werden. Es werde im Mai eine Biotoptypenkartierung geben.
Durch die Veränderungen im südlichen Grundstücksteil gehen laut Dix 5620 Ökopunkte verloren. Bis zur Offenlage wollen die Öko-Gutachter ermitteln, wie das Ökopunkte-Defizit durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden kann.
Der Vorentwurf mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung wird nun zur frühzeitigen Beteiligung offengelegt. Weil der Bebauungsplan „Lucken“ nicht aus dem Flächennutzungsplan (FNP) entwickelt werden kann, muss auch der FNP verändert werden. Die CDU stimmt gegen, die Gemeinschaft und die SPD für den Vorentwurf zur punktuellen Änderung des FNPs im Bereich der zweiten Bebauungsplanänderung „Lucken“.