Der im Betriebsplan 2024 vorgesehene Einschlag von 8270 Festmeter diene dem Waldschutz gleichermaßen wie der Bereitstellung von Brennholz.
Die Aufwendungen für die Bewirtschaftung des Waldes, wozu auch Wegsicherungsmaßnahmen und Lohnkosten zählen, übersteigen jedoch die Einnahmen aus Verkauf und Verwertung und nach einem Verlust von 199 000 Euro bereits im Jahr 2023 ist für 2024 ein Verlust von 282 000 Euro budgetiert.
Fragenkatalog
Die Vertreter der meisten Fraktionen konnten den Ausführungen Schirmers folgen, hatten jedoch einen umfangreichen Fragenkatalog zusammengestellt, Fragen, deren Beantwortung den zeitlichen Rahmen der Sitzung gesprengt hätte. Paul Renz von der CDU forderte: „Der Einschlag soll nur bedarfsorientiert vorgenommen werden.“ Uwe Wenk fasste die Meinung der großen Parteien in einer Stellungnahme der SPD wie folgt zusammen: „Auch wir sehen die Priorität im Erhalt eines gesunden Waldes im Rahmen eines Generationenvertrags und nicht in der Gewinnoptimierung und -abschöpfung.“
Gegenwind kam aus der grünen Ecke: Heinrich Lohmann bezweifelte die Richtigkeit der Behauptung, dass die geplanten Maßnahmen nachhaltig sind. „Holzverbrennung fördert den Klimawandel“, sagte er und verwies auf Untersuchungen des Weltklimarats und der WWF. Ähnlich sah es der Ex-Grüne Jörg Moritz-Reinbach von der Fraktion Sören, der die Verwendung von Waldholz als Energieträger nicht als die nachhaltigste Verwendung erachtet.
Nur im beschädigten Raum
Schirmer, auf das Thema Kahlschläge angesprochen, beschwichtigte: „Kahlschläge soll es nur im beschädigten Raum geben, zum Beispiel auf Käferflächen.“ Wie einige Gemeinderäte zuvor sieht Oberbürgermeister Klaus Eberhardt die Schmerzgrenze beim finanziellen Verlust erreicht, insbesondere vor dem Hintergrund einer wenig erfreulichen Haushaltslage.
Warum deshalb auf die Beantragung von Fördermittel verzichtet worden sei, wie sie andere Gemeinden erhalten hätten, wollten einige Gemeinderäte wissen. Bürgermeisterin Kristin Schippmann erklärte die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Beantragung.
Negatives ausschlaggebend
Nach Abwägung des Für und Wider seien die negativ ins Gewicht fallenden Aspekte ausschlaggebend für die Entscheidung gewesen. „Diese Informationen über die Rahmenbedingungen für das Förderprogramm haben bisher gefehlt“, beklagte Dietmar Häßler von den Freien Wählern.