Weil am Rhein 13 von 30 verstoßen gegen Regeln

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Der Gemeindevollzugsdienst hat bei gemeinsamen Kontrollen mit Streifen des Weiler Polizeireviers einige Verstöße festgestellt. Foto: zVg/Bähr

Corona: Kontrollen in Gaststätten und Vergnügungsstätten im Stadtgebiet mit GVD und Polizei

Wird die Corona-Verordnung eingehalten oder kochen Gastronomen und Betreiber von Vergnügungsstätten in Weil am Rhein ihr eigenes Süppchen? Dieser Frage sind zwei Teams des Gemeindevollzugsdiensts der Stadt sowie zwei Polizeistreifen des Weiler Reviers auf den Grund gegangen. Das Resultat: Bei 13 der 30 kontrollierten Lokalitäten wurden Verstöße festgestellt, wie gestern mitgeteilt wurde.

Weil am Rhein. „Solche Kontrollen sind ebenso notwendig wie sinnvoll“, macht Ellen Nonnenmacher, Leiterin des Rechts- und Ordnungsamtes, deutlich. Insgesamt wurden 18 Verstöße festgestellt. Kontrolliert worden sind das Tragen eines Mundschutzes, die Einhaltung des Mindestabstands, entsprechende Desinfektion, das Führen einer Gästeliste, die 2G-plus-Regel bei den Gästen und die 3G-Regelung für Bedienstete.

Die Liste der Verstöße führt deutlich die 2G-plus-Regel an: Gleich elfmal wurden Gäste ohne die erforderlichen Zertifikate erwischt. Dreimal wurde keine oder nur eine unzureichende Gästeliste geführt, zweimal wurde kein Mundschutz getragen und genauso oft waren Bedienstete in den Lokalitäten ohne einen 3G-Nachweis unterwegs.

In 17 Gaststätten oder Vergnügungsstätten, die sich auf das gesamte Stadtgebiet verteilten, wurden die Regeln einwandfrei eingehalten.

„Die Gastronomen haben überwiegend gelassen reagiert“, berichtet Moritz Herr von der Polizeiabteilung. Ganz anders so mancher Gast. „Der eine oder andere hat versucht, sich der Kontrolle zu entziehen“, blickt er auf einen ereignisreichen Abend zurück.

Diesmal lag der Schwerpunkt also nicht auf den Kontrollen des Einzelhandels und der Dienstleistungsbetriebe. Aber auch dort ist der Gemeindevollzugsdienst im Einsatz. In der Anfangszeit neuer Verordnungen liege der Fokus auf dem Informieren, Sensibilisieren und der Aufklärung. Erst nach einer gewissen Zeit würden dann Bußgeldverfahren eingeleitet, erklärt Nonnenmacher und unterstreicht: „Es muss immer mit Kontrollen gerechnet werden, wobei wir natürlich keinen konkreten Termin- und Zeitplan herausgeben.“

Viel Mehrarbeit

Die Corona-Pandemie mit all den sich immer wieder ändernden Auflagen, Verordnungen und Gesetzen bringt auch für die Mitarbeiter des Rechts- und Ordnungsamts ein erhebliches Maß an Mehrarbeit mit sich. Die Tatsache, dass neue Corona-Verordnungen der Landesregierung meist kurzfristig, erst am späten Abend und damit kurz vor dem Inkrafttreten über die offiziellen Organe bekannt gemacht werden, mache die Sache nicht einfacher.

Neben unzähligen Telefonaten, die Quarantäne, Verhaltensweisen und die Corona-Regelungen zum Thema haben, die tagtäglich geführt werden müssen und einen enormen Zeitaufwand in Anspruch nehmen, gelte es in diesen Zeiten eben auch verstärkt, die Einhaltung der Verordnungen zu kontrollieren.

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