Weil am Rhein 17 Wollhandkrabben im Kofferraum

Weiler Zeitung
Die 17 Wollhandkrabben befanden sich in einer Plastikbox. Foto: Hauptzollamt Lörrach

Zoll: Bei Kontrolle am Autobahnübergang entdeckt / Bußgeldverfahren eingeleitet

Weil am Rhein. Bei der Kontrolle eines 46-jährigen Reisenden mit Wohnsitz in Hessen, der auf der Rückreise aus der Schweiz über das Zollamt Weil am Rhein-Autobahn war, hat eine Kontrollstreife des Hauptzollamts Lörrach in einer Kunststoffbox im Kofferraum seines Fahrzeugs siebzehn lebende Wollhandkrabben entdeckt.

Die Tiere waren in der Box nochmals in einer Plastiktüte verpackt, heißt es in einer Mitteilung. Die Anfrage der Zöllner nach mitgebrachten Waren hatte der Mann noch vor deren Blick in den Kofferraum verneint. Nun behauptete er, die Krabben bereits aus Deutschland in die Schweiz mitgebracht zu haben. Bei näherer Betrachtung und Recherche stellten die Zollbeamten fest, dass es sich bei den Schalentieren um sogenannte Wollhandkrabben handelte. Auffällig ist bei dieser Art der Haarpelz an den beiden Scheren, welcher Namensgeber für die Tiere ist. Außerdem handelt es sich bei den ursprünglich in China beheimateten Wollhandkrabben um eine invasive Art, die bereits im vergangenen Jahrhundert eingeschleppt wurde, heißt es weiter. Die Krabbe verdrängt heimische Krabbenarten und stört somit das Ökosystem beträchtlich.

Krabben beschlagnahmt

Nach einer EU-Verordnung unterliegen die Tiere einem vollständigen Handels-, Weitergabe-, Besitz- und Zuchtverbot. Ein Verstoß dagegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro geahndet werden. Somit leiteten die Beamten gegen den Mann eine Bußgeldverfahren ein, beschlagnahmten die Krabben und sorgten sofort dafür, dass diese in mehreren, mit reichlich Wasser gefüllten Eimern mehr Bewegung hatten als in einer Plastiktüte. Ein Freiburger Zoohändler erklärte sich schließlich bereit, die Tiere bis zur Klärung ihres weiteren Schicksals artgerecht zu beherbergen. Hierüber sowie über die Höhe des Bußgelds hat nun das zuständige Bundesamt für Naturschutz zu entscheiden.

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