Weil am Rhein Abgaben nicht entrichtet

pd
Zollbeamte waren im Einsatz. Foto: www.zoll.de

Ein Lebensmittelhersteller musste viel Geld nachzahlen.

Zollbeamte der Abfertigungsstelle Umschlagbahnhof in Weil am Rhein, die organisatorisch dem Zollamt Weil am Rhein-Autobahn angegliedert ist, haben eine Einfuhrsendung eines Schweizer Lebensmittelherstellers gestoppt. Mehrere Laster-Container aus der Schweiz sollten in Weil auf einen Güterzug Richtung Norden umgeladen werden. Bei der Prüfung der Zollanmeldung war den Zöllnern aufgefallen, dass das Unternehmen für mehrere Versandverfahren aus zurückliegenden Zeiten Abgaben in Höhe von 42 000 Euro noch nicht entrichtet hatte und deshalb beim Hauptzollamt Heilbronn parallel zwölf Vollstreckungsverfahren gegen die Firma geführt wurden. Über die Vorgänge waren die Grenzzollstellen an der Schweizer Grenze im Rahmen der sogenannten Grenzausschreibung informiert. Die Beamten in Weil stoppten das Umschlagen der Container und verlangten die Entrichtung der schuldigen Beträge an Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern und aufgelaufenen Verzugszinsen. Plötzlich habe der Tilgung der Forderung nichts mehr im Wege gestanden, heißt es in einer Mitteilung. Das Hauptzollamt Heilbronn verbuchte die Abgaben und erledigte die Vollstreckungsverfahren, und die Waren konnten per Zug die Reise zu ihrem Bestimmungsort fortsetzen.

Die Zollverwaltung vollstreckt ihre Steuer- und Abgabenforderungen (zum Beispiel Zölle, Kraftfahrzeugsteuer, Energiesteuer) mit eigenen Aufgabenbereichen und Vollziehungsbeamten im Außendienst selbst. Eine Grenzvollstreckung ist ausschließlich für öffentlich-rechtliche Geldforderungen zulässig und richtet sich grundsätzlich nur gegen im Ausland ansässige Vollstreckungsschuldner (natürliche oder juristische Personen), ist jedoch bei nachgewiesenem Auslandsbezug auch gegen im Inland ansässige Vollstreckungsschuldner (natürliche oder juristische Personen) möglich, heißt es.

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