Weil am Rhein Auch Größe berücksichtigt

SB-Import-Eidos
Bei der Berechnung der Gebühr für die Anwohnerparkausweise werden ab dem kommenden Jahr verschiedene Aspekte Berücksichtigung finden. Foto: zVg/Bähr

Parkgebühren: Neue Satzung ab 1. Januar / Bearbeitungszeit beachten

Die neue Parkgebührensatzung der Stadt Weil am Rhein tritt zum 1. Januar in Kraft: Ab dem kommenden Jahr werden dann verschiedene Aspekte bei der Berechnung der Gebühr für die Anwohnerparkausweise Berücksichtigung finden.

Weil am Rhein. Neben dem Verwaltungsaufwand für das Erstellen eines solchen Ausweises sind das beispielsweise auch die Größe des Fahrzeugs, der wirtschaftliche Vorteil sowie der Besitz eines Schwerbehindertenausweises oder eines Familienpasses, teilt die Verwaltung mit.

Die Stadt Weil am Rhein hat drei Parkzonen ausgewiesen. Eine in Friedlingen sowie zwei in der Kernstadt (Parkzone Leopoldshöhe Nord und Leopoldshöhe Süd). Die genauen Bereiche gibt es für Interessierte auf der städtischen Internetseite.

Die Grundgebühr für Fahrzeuge bis 1800 Kilogramm Leergewicht oder 2000 Kilogramm Leergewicht mit rein elektrischem Antrieb beträgt künftig 90 Euro pro Jahr (Monat: acht Euro). Schwerbehinderte und Inhaber eines Familienpasses erhalten eine Reduzierung um 50 Prozent (jährlich: 45 Euro/monatlich: vier Euro).

Die Grundgebühr für Fahrzeuge mit einem Leergewicht von mehr als 1800 Kilogramm oder mit einem Leergewicht von mehr als 2000 Kilogramm und rein elektrischem Antrieb beträgt 135 Euro im Jahr (zwölf Euro pro Monat). Für Schwerbehinderte und Inhaber eines Familienpasses gibt es eine Reduzierung von 50 Prozent (jährlich: 67,50 Euro/ monatlich: sechs Euro).

Das Umschreiben eines bestehenden Parkausweises oder der Ersatz eines verlorenen bei gleicher Gültigkeitsdauer schlägt mit 50 Euro zu Buche.

Folgende Anspruchsvoraussetzungen sind laut Stadtverwaltung zu beachten: Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz in der Parkraumbewirtschaftungszone (Nebenwohnsitz reicht aus) und das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie Halter des Fahrzeugs sein. Er muss zudem die dauerhafte Nutzung nachweisen oder Mitglied einer Car-Sharing-Organisation sein. Parkausweise werden nur für Personenkraftwagen oder für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit nicht mehr als acht Fahrgastplätzen (Zulassungsbescheinigung) ausgegeben. Pro Anspruchsberechtigten gibt es nur einen Parkausweis.

Berechtigte Personen, die einen Parkausweis ausgestellt haben möchten, müssen zwingend das Antragsformular vollständig ausfüllen, das auch online unter www.weil-am-rhein.de/start/rathaus/buergerservice zur Verfügung steht.

Alle notwendigen Unterlagen müssen ebenfalls im Bürgerbüro abgegeben werden. Dazu braucht es keinen Termin. Das Bürgerbüro des Rathauses weist darauf hin, dass die Bearbeitungszeit zwischen 10 und 14 Tagen beträgt.

Anträge, die bis zum 31. Dezember vollständig eingereicht werden, werden nach der bisherigen Parkgebührensatzung bearbeitet. Alle Antragsformulare, die ab dem 1. Januar eingehen, nach der neuen.

Umfrage

Heizung

Der Ausbau des Fernwärmenetzes im Landkreis Lörrach nimmt Fahrt auf. Würden Sie, falls möglich, Ihr Haus an das Netz anschließen lassen?

Ergebnis anzeigen
loading