Weil am Rhein - Zu einer Vorfahrtsverletzung kam es am Montagmorgen gegen 7 Uhr an der Kreuzung Bannstraße und Gartenstraße.
Während Unfallaufnahme wegen Vorfahrtsmissachtung Fußgänger angefahren und leicht verletzt.
Weil am Rhein - Zu einer Vorfahrtsverletzung kam es am Montagmorgen gegen 7 Uhr an der Kreuzung Bannstraße und Gartenstraße.
Schaden in Höhe von 10.000 Euro
An der Kreuzung gilt "Rechts-vor-Links". Das erkannte ein Autofahrer zu spät und es kam zur Kollision. Es entstand ein Schaden von etwa 10.000 Euro.
Fußgänger angefahren
Während der Verkehrsunfallaufnahme gegen 7.30 Uhr steuerte eine 29-jährige Audi-Fahrerin ihr Fahrzeug über einen Gehweg an den verunfallten Fahrzeugen vorbei. Dabei übersah sie wohl einen Fußgänger und stieß leicht mit ihm zusammen. Er zog sich leichte Prellungen zu, die vom Rettungsdienst behandelt wurden. Am Audi entstand leichter Sachschaden. Die Autofahrerin wurde angezeigt.