Weil am Rhein Autorennen durch Weil bleibt ungesühnt

Weiler Zeitung
Es fehlten die wichtigen Beweise. Foto: sba/Peter Steffen

Gericht: Beweise reichen für Verurteilung nicht aus / Angeklagter schweigt in Verhandlung eisern

Weil am Rhein - Zu einem verbotenen Autorennen ist es am 10. Dezember vergangenen Jahres um kurz nach 22.30 Uhr auf der Weiler Hauptstraße gekommen. Einer der Tatverdächtigen stand jetzt vor der Jugendrichterin in Lörrach. Da sich der Beschuldigte in tiefes Schweigen hüllte und die Polizei ihn nicht „in flagranti“ überführen konnte, wurde er freigesprochen.

Eine Zivilstreife der Bundespolizei hatte sich am Tattag nach Beschwerden von Anwohnern auf die Lauer gelegt. Plötzlich seien sie von zwei VW Golf, die auf der Hauptstraße in Richtung Alt-Weil fuhren, mit hohem Tempo überholt worden. Eines der Fahrzeuge sei dabei links an einer Verkehrsinsel vorbei gefahren.

Die beiden Bundespolizisten hätten die Verfolgung aufgenommen. Die beiden VW Golf seien mit 90 bis 100 Stundenkilometer – bei erlaubten 50 – gefahren. An der Kreuzung „Römerstraße“ sei die Ampel bereits auf „Rot“ umgesprungen, was die beiden „Rennfahrer“ ignoriert hätten. Danach nahm die Zivilstreife mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn die Verfolgung auf.

Einer der beiden Golf habe eine Lörracher Nummer gehabt – dieses Fahrzeug habe entkommen können. Der zweite Wagen besaß eine französische Zulassung. Dieses Fahrzeug konnte man stellen.

Das entkommene Fahrzeug habe man erst Stunden später in Lörrach gefunden. Die Mutter des jetzt Beschuldigten, der als Fahrer dieses Wagens verdächtigt wurde, gab an, dass der Zweitschlüssel des Golfs einige Tage zuvor vermutlich gestohlen wurde. Keine Ahnung, wer kurz zuvor die Wettfahrt begangen hat, hieß es.

Die Mutter und die Verlobte des Beschuldigten waren als Zeugen vorgeladen worden. Beide verweigerten die Aussage. Alle polizeiliche Zeugen mussten einräumen, dass sie den Fahrer des in Lörrach zugelassenen Wagens nicht erkennen konnten. So blieb dem Staatsanwalt nichts anderes übrig, als einen Freispruch zu beantragen.

„Meine persönliche Überzeugung spielt hier keine Rolle. Es gab einfach keine Beweise, dass Sie der Fahrer des zweiten Autos gewesen sind“, sagte Jugendrichterin Annegret Lange in ihrer Urteilsbegründung – und sprach den Angeklagten frei.

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