Auch besteht die Möglichkeit, von einem Standort aus beide Fahrtrichtungen zu messen. Im öffentlichen Straßenraum, also auf städtischen Grundstücken wurden bereits 80 Standorte in Weil am Rhein als geeignet für die Semi-Station definiert.
Die bisher mit dem mobilen Geschwindigkeitsmessgerät genutzten Standorte werden beibehalten. Bodenwellen oder Straßenunebenheiten, wie sie etwa durch den Einsatz sogenannter Berliner Kissen entstehen, können allerdings dazu führen, dass die Messung verfälscht wird und dann nicht verwertbar ist. Solche Gegebenheiten sind daher bei der Aufstellung der Geschwindigkeitsmessgeräte zu berücksichtigen.
Bürger können Privatflächen anbieten
Wer der Stadtverwaltung für die Aufstellung der Semi-Station ein privates Grundstück anbieten will, kann dies der Polizeiabteilung des Rechts- und Ordnungsamts per E-Mail an polizeiabteilung@weil-am-rhein.de melden. Die Mitarbeiter des GVD werden dann prüfen, ob am vorgeschlagenen Standort die Aufstellbedingungen für die Anlage gegeben sind. Die Aufstellfläche für den Anhänger beträgt 1,16 mal 2,11 Meter.
Festinstallierte Geräte nur bedingt effektiv
Die Anschaffung eines festinstallierten Geschwindigkeitsgeräts, wie zuletzt im Ortschaftsrat Märkt angefragt, wird seitens der Verwaltung derzeit nicht in Betracht gezogen. Abgesehen von der „Vorhersehbarkeit“ der Geschwindigkeitsmessung, sobald der Standort des Geräts hinreichend bekannt ist, haben festinstallierte Geschwindigkeitsgeräte oftmals auch den unerwünschten Nebeneffekt, dass zwar vor der Anlage gebremst, danach dann aber wieder beschleunigt wird.
Bezüglich der finanziellen Auswirkungen können aus Sicht der Verwaltung nicht nur die reinen Anschaffungskosten sowie die Bußgeldeinnahmen gegenübergestellt werden, vielmehr sind laut der Mitteilung auch die Unterhaltskosten, Kosten für die regelmäßige Eichung der Anlage sowie der zusätzliche interne Personalaufwand für die Bearbeitung der Fälle zu berücksichtigen.
Da auch bei den vom Landkreis Lörrach im Kreisgebiet errichteten Messsäulen eine „scharfe“ Geschwindigkeitsmessung nicht dauerhaft, sondern im Wechsel der Messsäulen erfolgt, ist der Effekt aus Sicht der Verwaltung vergleichbar mit den Einsatzmöglichkeiten der Semi-Station.