Mit dem Start des Schuljahrs 2026/2027 ist es soweit: Dann besteht ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Die Stadtverwaltung zieht im Hintergrund bereits an den Fäden, heißt es in einer Mitteilung der Stadt.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wirft seine Schatten voraus. Die Umsetzung bringt Herausforderungen für die Stadtverwaltung mit sich: etwa beim Personal, in Sachen Infrastruktur und bei der Qualität.
Mit dem Start des Schuljahrs 2026/2027 ist es soweit: Dann besteht ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Die Stadtverwaltung zieht im Hintergrund bereits an den Fäden, heißt es in einer Mitteilung der Stadt.
Viele Grundschulkinder verbringen bereits jetzt vor und nach dem Unterricht teilweise mehrere Stunden in der Betreuung der Verlässlichen Grundschule beziehungsweise der Flexiblen Nachmittagsbetreuung oder dem Hort des Familienzentrums Wunderfitz.
Derzeit werden in der Flexiblen Nachmittagsbetreuung rund 130 Kinder durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung betreut. Beim Betreuungsangebot der Verlässlichen Grundschule sind insgesamt schon knapp 530 Grundschulkinder an Bord. Tendenz steigend, heißt es. „Der Bedarf im Betreuungsbereich wächst“, unterstreicht Miriam Aberer, die sich im Rathaus als pädagogische Gesamtleitung um die Koordination aller Angebote und deren künftigen Ausbau kümmert. „Es gilt, den Eltern eine qualitativ hochwertige Betreuung und Bildung ihrer Kinder anzubieten.“
Aus diesem Grund wird im Laufe des nächsten Kalenderjahrs ein Gesamtkonzept zur Kinderbetreuung an Weiler Grundschulen erstellt. Die Stadtverwaltung setzt hier laut eigenen Angaben auf mehrere Optionen und ein breites Angebot. So ist mittelfristig auch der Ausbau von weiteren Grundschulen in der Stadt Weil am Rhein zu Ganztagsschulen ein angestrebtes Ziel. Die Verwaltung steht in enger Absprache mit den betroffenen Schulen.
„Weiterhin wird die Bereitstellung von Betreuungsplätzen ein fester Bestandteil des Angebots sein“, sagt Aberer. Dies sei aber wiederum nur möglich, wenn ausreichend Personal vorhanden sei, welches die Kinder in ihren individuellen Fähigkeiten und Talenten täglich und ganzheitlich unterstützen könne. „Um den Bedürfnissen aller gerecht zu werden, ist es uns ein großes Anliegen, unsere Kräfte, welche keine pädagogischen Vorkenntnisse haben, fortlaufend durch fachspezifische Weiterbildungen zu schulen und dadurch in ihrem sehr anspruchsvollen Alltag zu unterstützen“, erklärt die pädagogische Gesamtleitung.
Erst kürzlich hat die Stadtverwaltung für Betreuungskräfte ein Seminar veranstaltet. Der pädagogische Basiskurs wurde als Inhouseschulung mit dem Institut für Krankenhaus und Sozialmanagement (IKS) in Zell angeboten. Schließlich sei es für die Kinder wichtig, dass sie für den Zeitraum der Betreuung einen Ort vorfinden, an dem ihnen ein fester Rahmen gegeben werde, heißt es in der Mitteilung. Weil der Bedarf an Betreuungspersonal immer weiter steigt, ist die Stadt auf der Suche nach Arbeitskräften.
Eine tragende Rolle spielen auch die Rahmenbedingungen: etwa die vorhandenen Räume. „Denn die Kinder sollen während der Betreuung ausreichend Raum finden, um je nach Bedürfnis zur Ruhe zu kommen, sich körperlich zu bewegen und vor allem Zeit für soziale Interaktion haben.“ Daher erfolgt auch eine Überprüfung der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten.
Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
für Kinder im Grundschulalter will der Gesetzgeber Kinder ganztags unterstützen und Eltern eine bessere Vereinbarung zwischen Familie und Beruf ermöglichen, teilt die Stadt mit. Der Anspruch auf Ganztagsbetreuung tritt am 1. August 2026 in Kraft und richtet sich zunächst an die erste Klassenstufe. In den Folgejahren wird dieser um jeweils eine Klasse erweitert, so dass 2029 der Bedarf aller Grundschulkinder von der ersten bis zur vierten Klasse abgedeckt ist.