Gaststätten-Öffnung
Den zahlreich erschienenen Otterbachern hatte OB Wolfgang Dietz Ende September versichert, dass er als Oberbürgermeister keine Freude an den mit dem Gaststättenrecht geregelten Öffnungszeiten hat. Das Landesrecht lässt die Öffnung der Gaststätten unter der Woche bis 3 Uhr und am Wochenende bis 5 Uhr zu. Der örtlichen Verwaltung seien die Hände gebunden. Daher hat der Weiler OB dies in der folgenden Sitzung der Oberbürgermeister in Südbaden angesprochen, doch: „Die Runde sieht keine Chance, hier auf die Landesregierung einwirken zu können“, erklärte Stadtsprecherin Junia Folk gestern auf Nachfrage unserer Zeitung. Momentan sehe man wenig Möglichkeiten, Veränderungen herbeizuführen, räumt sie ein.