Weil am Rhein Behörde geht gegen illegale Hütten vor

Weiler Zeitung
In der Kritik: Gartenhütten mit „Vermüllung“ Foto: Fraune

Tüllinger: Vermüllung ist Winzern ein Dorn im Auge / Rechtsweg für Eigentümer

Weil am Rhein (mcf). Am Tüllinger Berg errichtete größere Gartenhütten und wenig ansehnliche Gestaltungen ziehen auch kritische Blicke der heimischen Winzer nach sich. Vor einem Negativbeispiel am Schlipf stehend, monierte Winzer Werner Röschard vom gleichnamigen Weiler Weingut eine zunehmende „Vermüllung“. Zwar setzt er auf die Baurechtsbehörde, die gegen illegal errichtete Gartenhütten vorgehen will, doch OB Wolfgang Dietz warnte vor zu hohen Erwartungen.

Bürgermeister Martin Gruner, der ebenfalls an der Rebbegehung am Montagabend teilnahm, verwies auf eine jüngst erteilte Abbau-Verfügung für eine erneuerte Hütte. Man sei hier guten Mutes, dass der neue Eigentümer diese wieder zurückbauen muss. Aber insgesamt könnten solche Fälle von illegalen Hütten nur Zug um Zug abgearbeitet werden. Röschard unterstrich jedoch die Notwendigkeit zum Handeln, da jeder mache, was er will. Es gebe viele Beispiele. „Die Mühlen mahlen langsam“, konstatierte Gruner.

Konzept wird umgesetzt

Neben dem ästhetischen Aspekt müsse auch der juristische Aspekt beachtet werden, erklärte OB Dietz. Zuerst gelte es zu prüfen, ob die Behörde nicht sogar eine Genehmigung erteilen kann. Geht der Eigentümer gegen eine Rückbau-Verfügung vor, folge auch noch die zweite Instanz beim Regierungspräsidium. Stellt sich die Freiburger Behörde hinter der Ansicht des Weiler Rathauses, würden Betroffene teils noch vor das Verwaltungsgericht ziehen.

Das im März öffentlich vorgestellte Konzept der Baurechtsbehörde sieht vor, dass zuerst konsequent gegen neue bauliche Anlagen vorgegangen werden soll – also Bauvorhaben, die noch zum Zeitpunkt der Realisierung bekannt werden sowie Schwarzbauten, die nach dem 1. März vergangenen Jahres errichtet und erweitert wurden – also mit Beginn der Pandemie. Zeitliche Priorität haben dann noch Anlagen, die dem Verfall preisgegeben wurden, also Bauruinen, oder deren Nutzung aufgegeben wurde. Die Umsetzung des Konzepts hänge daran, ob weiterhin die Baurechtsbehörde personell weitgehend voll besetzt bleibt.

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