Weil am Rhein Bessere Sicht auf die Straße

Renata Buck
Die Ötlinger Schautafel soll ein wenig tiefer in die Schmiedackerstraße zurückgesetzt werden. Foto: Renata Buck

Ortschaftsrat: Neuer Standort der Schautafeln an Ötlinger Ortseingängen.

Weil am Rhein-Ötlingen - Um einen korrekten Standort der plakatartigen Schautafeln an den Ötlinger Ortseingängen ging es im Ortschaftsrat. Die Tafeln sind zur Verschönerung der Ein- beziehungsweise Ausgänge gedacht und begrüßen mit einem Panoramafoto im Ort des Weines und der Kunst.

Zu besonderen Anlässen wie dem Herbsthock der Feuerwehr oder Jubiläen von Ötlinger Vereinen kann die Ansicht ausgewechselt werden. Aufgrund einer Beschwerde wegen verkehrsgefährdender Sichtbehinderung wurde seitens der Stadt, die bisher nicht beteiligt war, nach einem besseren und rechtlich einwandfreien Platz gesucht.

Die Leiterin des Rechts- und Ordnungsamts, Ellen Nonnenmacher, und Sven Szubin, Leiter der Abteilung Verkehr und Tiefbau im städtischen Bauamt, erläuterten anhand von farblich markierten Fotos, welche eng begrenzten Flächen in städtischem Besitz in Frage kommen. Dabei stellt der untere Ortseingang an der Mühligaß kein großes Problem dar. Am Ortseingang aus Richtung Lörrach ist die Lage unübersichtlicher, da dort zusätzlich eine städtische Tafel mit den Namen der Partnerstädte steht.

Sichtwinkel freilassen

Katrin Schröder-Meiburg, unterstützt von Axel Brombacher, fragte an, ob diese vielleicht entbehrlich sei, da sie in ihrer grafisch stark veralteten Gestaltung ohnehin nicht mehr repräsentativ sei.

Nun soll die Ötlinger Schautafel ein wenig tiefer in die Schmiedackerstraße zurückgesetzt werden, um den gesetzlich vorgeschriebenen Sichtwinkel zur Kreisstraße freizulassen, wenn auch, wie Thorsten Stücklin anmerkte, dort die Werbewirkung geringer ist.

Szubin versprach den Räten als Entscheidungshilfe eine neue maßstabsgerechte Darstellung. Ortsvorsteherin Helene Brombacher will, da sie die Verantwortung für den korrekten Standort trage, eine rechtlich klare Lage. Die Nutzung der Tafeln zur Werbung etwa für örtliche Betriebe sei nicht gestattet, betonte Nonnenmacher. Die Aufstellung liege in den Händen des Ortschaftsrats und der Vereine.

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