Weil am Rhein Bestattungen auch ohne Sarg

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Stadt Leichen-, Einsegnungs- oder Abdankungshalle heißt es jetzt einheitlich Abdankungshalle Foto: Alexander Anlicker

Ausschuss - Neue Friedhofssatzung beschlossen  / Neben Blinden- sind künftig auch Assistenzhunde erlaubt

Weil am Rhein - Auch das Sterben ist nicht frei von bürokratischen Hindernissen. Obwohl es bei der Änderung der Friedhofssatzung nur um eine Formsache ging, bot das Thema im Kultur-, Sport- und Verwaltungsausschuss doch ausgiebigen Diskussionsbedarf.

Anlass für die Überarbeitung der Friedhofssatzung war die Neuregelung der Vergabe der Friedhofleistungen an die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner über die in nichtöffentlicher Sitzung beraten wurde.

„Wir haben das Vergabeverfahren für Friedhofs- und Bestattungsleistungen genutzt, um über die Friedhofssatzung und die -gebührensatzung zu schauen“, erläuterte Ellen Nonnenmacher, Leiterin des Rechts- und Ordnungsamts. Außerdem müsse die Stadt nach der neuen Bestattungsverordnung des Landes auch die Möglichkeit für eine sarglose Tuchbestattung aus religiösen Gründen schaffen.

Letzteres ist in Paragraf 9 Absatz 5 geregelt. Dort wird unter anderem festgelegt, dass der Transport bis zur Grabstätte in einem geschlossenen Sarg zu erfolgen hat und der Auftraggeber bei der sarglosen Grablegung das Bestattungspersonal, beispielsweise durch Angehörige, selbst zu stellen hat.

Beim überwiegenen Teil der Änderungen ging es um die Verwendung einheitlicher Begriffe. Tauchten beispielsweise in der bisherigen Satzung die Begriffe Leichen-, Abdankungs- oder Einsegnungshalle auf, wird nun konsequent der gebräuchliche Begriff Abdankungshalle verwendet.

Assistenzhunde erlaubt

Waren bislang explizit nur Blindenhunde auf dem Friedhof erlaubt, ist in der neuen Satzung allgemein von Assistenzhunden die Rede.

Was ist mit Auswärtigen?

Ein schwieriges Thema stellt die Bestattung von auswärtigen Personen dar. Stadträtin Monika Sulzberger (SPD) bemängelte, das für frühere Weiler Bürger, die ihren Lebensabend in einem auswärtigen Pflegeheim verbringen müssen, eine Sondererlaubnis erforderlich sei. Nonnenmacher erklärte, dass dieser Fall nicht so häufig vorkomme und die Genehmigung in der Regel auch erteilt werde. Hintergrund für diese Regelung seien vielmehr Probleme, wenn die Verfügungsberechtigten außerhalb wohnten und nicht greifbar seien, wenn es um die Grabpflege gehe.

Kein Bedarf an QR-Codes

Matthias Dirrigl (SPD) sprach das Thema QR-Codes auf Grabsteinen an. „Wir haben das in der Verwaltung beraten und davon abgesehen, weil wir auch noch keine Anfragen bekommen haben“, erklärte Oberbürgermeister Wolfgang Dietz. Letztlich könne die Friedhofsverwaltung auch nicht überprüfen, wohin die Links in den QR-Codes führten, ergänzten Dietz und Nonnemacher.

Stadtrat Eugen Katzenstein (UFW) bemängelte, dass das Thema nicht in den Ortschaftsräten vorberaten wurde. Er geriet dabei mit OB Dietz aneinander, der den Hinweis mit einer kurzen Bemerkung abtat. Nonnenmacher verwies zum einen darauf, das die Ortsvorsteher informiert seien und es zeitlich nicht mehr für eine Beratung in den Ortschaftsräten gereicht habe. Zum andern sei die Friedhofsverwaltung der Ortsteilfriedhöhfe nicht mehr bei den Ortsverwaltungen sondern zentral bei der Stadtverwaltung angesiedelt.

Letztlicht stimmte der Ausschuss einstimmig, bei einer Enthaltung von Katzenstein, für die neue Friedhofssatzung.

Keine Gebührenerhöhung

Keinen Diskussionsbedarf gab es hingegen bei der einstimmig beschlossenen Friedhofsgebührensatzung. Auch hier ging es um Klarstellungen. Die Gebühren wurden nicht erhöht.

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