In beiden Anträgen wird dafür plädiert, die Fußgängerzone – sollte sie denn kommen – für den Radverkehr freizugeben. Allerdings mit bestimmten Einschränkungen.
Öffnung für den Radverkehr angestrebt
So erklärte Martin Fischer (Grüne), der den interfraktionellen Antrage verlas, dass Velofahrer die Möglichkeit haben sollen, den Bereich der Fußgängerzone in Schrittgeschwindigkeit zu befahren. Ein generelles Verbot des Radverkehrs in der geplanten Fußgängerzone stoße auf Unverständnis, hieß es. Auch der Einzelhandel könnte profitieren, wenn die Kunden auch mit dem Rad kommen könnten. Wie es im interfraktionellen Antrag darüber hinaus hieß, strebe man bezüglich des Miteinanders von Fuß- und Radverkehr in dem entsprechenden Bereich zunächst eine Testphase von zwölf Monaten an.
Der Antrag der UFW-Fraktion sieht ebenfalls eine Öffnung für den Radverkehr mit bestimmten Auflagen vor. Eugen Katzenstein, der den Antrag verlas, erklärte, man solle die Fußgängerzone von Montag bis Freitag jeweils bis 10.30 und dann wieder ab 18 Uhr für den Radverkehr freigeben. Am Samstag schweben der UFW-Fraktion Öffnungszeiten für Velos bis 9.30 Uhr und dann wieder ab 18 Uhr vor. Hinsichtlich des Sonntags müsse man sich noch einigen, so Katzenstein.
Auf Anregung von Oberbürgermeister Wolfgang Dietz verblieb man schließlich so, dass die beiden Anträge in der Dezember-Sitzung des Gemeinderats erneut aufs Tapet kommen. Dabei soll dann eine klare Antwort auf die Frage nach der Öffnungen der Fußgängerzone für den Radverkehr gefunden werden. Dies sei wichtig, betonte Dietz, denn es sei Aufgabe der Stadt, den Bürgern das Konzept zur Fußgängerzone im Vorfeld des Entscheids am 12. Februar vorzulegen, das dann eben auch eine klare Linie zum Thema Radverkehr beinhalten soll.