Weil am Rhein Bürger entscheiden am 12. Februar

Ingmar Lorenz
Über die Einführung einer Fußgängerzone entscheiden die Bürger am 12. Februar. Foto: Pixabay

Gemeinderat: Termin für die Abstimmung zur Fußgängerzone festgelegt / Offene Fragen zum Radverkehr

Weil am Rhein - Nachdem es der Gruppe um den Weiler FDP-Vorsitzenden Taylan Kahraman gelungen ist, ausreichend viele gültige Unterschriften zusammenzutragen, steht nun auch der Termin für den Bürgerentscheid zur geplanten Fußgängerzone fest: Am Sonntag, 12. Februar, sollen die Weiler Bürger eine Entscheidung treffen.

Dem entsprechenden Vorschlag für den Termin, den die Verwaltung vorgelegte hatte, stimmten die Mitglieder des Weiler Gemeinderats am Dienstagabend einmütig zu. Die Frage, welche die Bürger am 12. Februar beantworten sollen, wird folgendermaßen lauten: „Sind Sie dagegen, dass der Bereich der Weiler Hauptstraße zwischen dem Sparkassen- und Schlaufenkreisel zur Fußgängerzone wird?“ Wer also für die Fußgängerzone ist, muss am Wahlsonntag mit „Nein“ stimmen. Wer gegen die Fußgängerzone ist, stimmt mit „Ja“.

Quorum muss erreicht werden

Die Frage gilt dann als entschieden, wenn sie von der Mehrheit der Bürger in die eine oder andere Richtung beantwortet wird und wenn diese Mehrheit zugleich 20 Prozent der Stimmberechtigten ausmacht. Wird dieses Quorum nicht erreicht, wird der Gemeinderat erneut über das Thema entscheiden.

Stadtrat Axel Schiffmann (UFW) zeigte sich froh darüber, dass der Bürgerentscheid zu dem umstrittenen Thema nun kommt. Es sei gut, dass sämtliche Bürger ihre Stimme abgeben können. Das werde die Stimmung beruhigen, so Schiffmanns Hoffnung.

Die Zustimmung zum weiteren Vorgehen erfolgte einstimmig, allerdings gibt es noch Klärungsbedarf hinsichtlich des Radverkehrs. Dies ging aus zwei Anträgen hervor, einem gemeinsamen der Fraktionen der Grünen, SPD und CDU sowie einem weiteren der UFW.

In beiden Anträgen wird dafür plädiert, die Fußgängerzone – sollte sie denn kommen – für den Radverkehr freizugeben. Allerdings mit bestimmten Einschränkungen.

Öffnung für den Radverkehr angestrebt

So erklärte Martin Fischer (Grüne), der den interfraktionellen Antrage verlas, dass Velofahrer die Möglichkeit haben sollen, den Bereich der Fußgängerzone in Schrittgeschwindigkeit zu befahren. Ein generelles Verbot des Radverkehrs in der geplanten Fußgängerzone stoße auf Unverständnis, hieß es. Auch der Einzelhandel könnte profitieren, wenn die Kunden auch mit dem Rad kommen könnten. Wie es im interfraktionellen Antrag darüber hinaus hieß, strebe man bezüglich des Miteinanders von Fuß- und Radverkehr in dem entsprechenden Bereich zunächst eine Testphase von zwölf Monaten an.

Der Antrag der UFW-Fraktion sieht ebenfalls eine Öffnung für den Radverkehr mit bestimmten Auflagen vor. Eugen Katzenstein, der den Antrag verlas, erklärte, man solle die Fußgängerzone von Montag bis Freitag jeweils bis 10.30 und dann wieder ab 18 Uhr für den Radverkehr freigeben. Am Samstag schweben der UFW-Fraktion Öffnungszeiten für Velos bis 9.30 Uhr und dann wieder ab 18 Uhr vor. Hinsichtlich des Sonntags müsse man sich noch einigen, so Katzenstein.

Auf Anregung von Oberbürgermeister Wolfgang Dietz verblieb man schließlich so, dass die beiden Anträge in der Dezember-Sitzung des Gemeinderats erneut aufs Tapet kommen. Dabei soll dann eine klare Antwort auf die Frage nach der Öffnungen der Fußgängerzone für den Radverkehr gefunden werden. Dies sei wichtig, betonte Dietz, denn es sei Aufgabe der Stadt, den Bürgern das Konzept zur Fußgängerzone im Vorfeld des Entscheids am 12. Februar vorzulegen, das dann eben auch eine klare Linie zum Thema Radverkehr beinhalten soll.

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