Weil am Rhein „Das allerletzte Mittel verworfen“

Siegfried Feuchter

Unbebaute Grundstücke: Erster Bürgermeister Huber im Interview zum Thema mögliche Baugebote.

Weil am Rhein - Überall fehlen Wohnungen – nicht nur in Weil am Rhein. Deshalb geht Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer ungewöhnliche Wege. Er hat an die Besitzer unbebauter Grundstücke geschrieben und sie mit Hinweis auf das Baugesetzbuch aufgefordert, diese zu bebauen. Denn bei Mangel an Wohnungen kann ein Baugebot erlassen werden. Zugleich bietet Palmer auch an, solche unbebauten Grundstücke aufzukaufen.

Was die Weiler Stadtverwaltung von solchen Plänen hält und ob sie auch an Baugebote denkt, das wollte unsere Zeitung vom Ersten Bürgermeister Christoph Huber wissen.

Wäre ein solcher Vorstoß wie in Tübingen auch in Weil am Rhein denkbar?

Das Baugesetzbuch ermöglicht den Erlass eines sogenannten Baugebots. Dies bedeutet konkret, dass die Stadt den Eigentümer eines Grundstücks, das in einem Bebauungsplangebiet liegt, durch Bescheid verpflichten kann, innerhalb einer bestimmten und angemessenen Frist sein Grundstück zu bebauen. Dabei kann auch festgelegt werden, dass es bis zu einem Enteignungsverfahren kommen kann, sollte der Grundstückseigentümer dieser Verpflichtung nicht nachkommen. Natürlich ist er dann entsprechend zu entschädigen.

Sind Baugebote in Weil am Rhein ein Thema?

Bevor eine so schwerwiegende Entscheidung gegenüber dem Grundeigentümer getroffen werden kann, ist eine Güterabwägung vorzunehmen. Schließlich greift man in das durch Grundgesetz geschützte Eigentumsrecht ein. Wir haben uns mit dem Thema dem Grunde nach befasst, dieses allerletzte Mittel jedoch verworfen. Wir sind der Überzeugung, dass es weit effektivere und für die Grundeigentümer nicht so schwerwiegende Maßnahmen gibt.

Mir ist auch in der Umgebung keine Gemeinde oder Stadt bekannt, wo man dieses „scharfe Schwert“ des Baugebots angewendet hat oder es angewendet wird.

Gibt es in Weil am Rhein noch viele unbebaute Grundstücke?

Es gibt eine ganze Reihe unbebauter Grundstücke. Der ehemalige Stadtplaner Peter Reinders hat in seiner sehr umfangreichen Studie vor ungefähr 15 Jahren diese einzelnen aufgenommen. Seinerzeit hat man sich mit jedem Grundstückseigentümer in Verbindung gesetzt, um ihn nach seinen Absichten zu befragen. Die Erfolge waren damals eher überschaubar. Ich kenne Grundstücke, die jedoch zwischenzeitlich entweder deutlich nachverdichtet worden sind oder einer gänzlich anderen wohnbaulichen Nutzung zugeführt wurden. Es tut sich etwas, manchmal schneller, manchmal dauert es.

Die Stadtverwaltung hatte im vergangenen Jahr eine Wohnrauminitiative gestartet. Was versprechen Sie sich davon?

Die Wohnbauinitiative begann Ende 2017. Sie ist nichts anderes als die konsequente Weiterführung der Stadtentwicklung und die Nutzung vorhandener Instrumentarien, die in der Güterabwägung möglichst allen Beteiligten und deren Interessen gerecht wird. Dazu zählen vertretbare Nachverdichtungen ebenso wie zum Beispiel Anpassungen an Bebauungspläne. Wir haben zuletzt beim Bebauungsplan „Hohe Straße“ Änderungen beschlossen, wo bei konsequenter Umsetzung des Bebauungsplans bis zu 80 Wohnungen mehr gegenüber den ursprünglichen Überlegungen möglich sind. Auch die im Zusammenhang mit dem St. Josefshaus anstehende Änderung des Bebauungsplans „Hohe Straße IV“, wo ein eingeschränktes Gewerbegebiet in Wohnbaunutzung und Dienstleistungen umgewandelt werden soll, geht in diese Richtung. Die Übertragung des von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übernommenen Grundstücks im Otterbach an die Städtische Wohnbau und der dort in Projektierung befindlichen Bebauung geht in diese Richtung.

Von welchem Einwohnerzuwachs geht die Stadt aus?

Der im Februar 2006 beschlossene Flächennutzungsplan, dessen Zielhorizont 2022 sein wird, hat drei Szenarien der Bevölkerungsentwicklung abgebildet. Das progressivste geht davon aus, dass Weil am Rhein Ende 2022 rund 30 820 Einwohner haben könnte. Das zurückhaltenste kommt auf eine Bevölkerungszahl von 26 820. Tatsächlich hat die Stadt zum 30. Juni 2018 einen Bevölkerungsstand von 30 159. Berücksichtigt man noch, dass wir durch den Zensus 2011 rund 1245 Einwohner statistisch verloren haben und rechnet man diese auf den Bevölkerungsstand zum 30. Juni 2018 dazu, hätten wir mit einem Stand von 31 404 Einwohnern heute schon deutlich die optimistischste Wohnbevölkerungsprognose aus dem Flächennutzungsplan nicht nur erreicht, sondern auch deutlich überschritten. Und dies, ohne neue Wohnbauflächen an der Peripherie generieren zu müssen.

Mit dem Baugebiet „Hohe Straße“ kommen noch viele Einwohner hinzu.

Ja, dieses erst am Beginn der Entwicklung befindliche Baugebiet wird dazu beitragen, die Bevölkerungszahl weiter zu erhöhen. Und dies geht alles nur, weil Wohnungen gebaut werden.

Dennoch beschäftigen uns auch Dinge, die in Großstädten bereits Reglementierungen erfahren. So ist das Zweckentfremdungsverbotsgesetz etwas, mit dem sich die Verwaltung aktuell befasst. Dabei wird abzuwarten sein, ob in Baden-Württemberg eine ähnliche Regelung zum Zuge kommt, wie sie in Rheinland-Pfalz gerade in der Diskussion ist. Der dauerhafte oder zumindest längerfristige Entzug von Wohnungen vom Wohnungsmarkt.

Was heißt das konkret?

Wenn Wohnungen als Ferienwohnung oder ähnliches zur Verfügung gestellt werden, stellt dies für den Wohnungsmarkt ein Problem dar, auf das Städte wie Konstanz, Freiburg oder Stuttgart mit so genannten Zweckentfremdungsverbotssatzungen reagiert haben. Aber auch hier gilt es, im Vorfeld sorgfältig abzuwägen.

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