Weil am Rhein Das Gesetz

Weiler Zeitung
In den vergangenen Tagen gab es mehrere Fälle, bei denen über die Mitfahrzentrale Flüchtlinge über die Grenze geschleust wurden. Foto: Siegfried Feuchter Foto: Weiler Zeitung

Mitfahrzentralen werden immer wieder zum Schleusen missbraucht, zuletzt speziell auch über

Mitfahrzentralen werden immer wieder zum Schleusen missbraucht, zuletzt speziell auch über die Schweizer Grenze nach Weil. Die Schleuser nutzen dabei zunehmend Online-Mitfahrzentralen für kriminelle Zwecke, um Menschen unter Umgehung der gesetzlichen Einreisebestimmungen über Binnengrenzen von Staaten, die das Schengener Abkommen unterzeichnet haben, zu befördern.

Nach Paragraf 96 des Aufenthaltsgesetztes ist die Beihilfe zur Einreise einer Person dann strafbar, wenn ein Vorteil versprochen oder gewährt wird, beziehungsweise die Person wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern handelt. Darunter kann auch die vereinbarte Bezahlung einer Mitfahrgelegenheit fallen. Haftbar gemacht wird nicht der Halter des Autos, sondern der Fahrer. Allein der Versuch des Einschleusens ist strafbar. Das Einschleusen von Ausländern ist mit einer Mindeststrafe von drei Monaten belegt. Setzt man den Eingeschleusten dabei unmenschlichen Bedingungen aus, fällt die Strafe höher aus. Bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug sind möglich.

Weil am Rhein. Dazu nehmen sie online Kontakt zu Anbietern von Mitfahrgelegenheiten auf und vermitteln zu schleusende Personen als Mitfahrer, teilt die Bundespolizei mit. Die Mitfahrer geben sie oftmals als Freunde oder Bekannte aus.

„Die geschleusten Personen müssen für die ,Dienstleistungen’ der Schleuser hohe Geldbeträge entrichten“, erläutert Thomas Gerbert, Sprecher der Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein. Nicht selten würden sich die Flüchtlinge dafür verschulden, was zu einer jahrelangen Abhängigkeit von der gewerblich handelnden Schleuserorganisation führen könne. Der Fahrer, der eigentlich nur einen Reisenden mit von A nach B befördern will, bekommt über die Mitfahrzentrale einen vereinbarten geringen Geldbetrag.

Die Bundespolizei in Weil am Rhein warnt vor den Folgen im unvorsichtigen Umgang mit Mitfahrzentralen. In den vergangenen Tagen traten mehrere Fälle auf, die dann auch für den Fahrer beim Grenzübertritt zum Problem wurden (wir berichteten). Die über die Mitfahrzentrale vermittelten Mitreisenden hatten alle keine Reisedokumente dabei und reisten somit illegal ins Bundesgebiet ein. Die jeweiligen Fahrer gerieten daher schnell in den Verdacht einer Einschleusung.

Für die Fahrer selbst ist es schwierig zu erkennen, wer Flüchtling ist oder wen man bedenkenlos mitnehmen darf. Gerbert: „Autofahrer sollten sich Mitreisende bei grenzüberschreitenden Reisen vor Fahrtantritt genauer anschauen und auch das Lichtbild im Reisepass beziehungsweise Personalausweis mit der zu befördernden Person abgleichen. Erhärtet sich der Verdacht, dass es sich bei der Fahrt um eine Schleusung handeln könnte, sollte man von der Beförderung Abstand nehmen.“

Wie erkennt man einen möglichen Schleusungsversuch?

 Die Kontaktaufnahme zum Fahrer erfolgt nicht durch die Mitfahrer selbst, sondern durch eine dritte Person, den Vermittler.

 Nicht der Mitfahrer, sondern eine andere Person bezahlt die Fahrtkosten zu Beginn der Reise beziehungsweise am Zielort.

 Mitfahrer sind häufig sprachlich nicht in der Lage, sich mit dem Fahrer zu verständigen.

Was tun bei verdächtigen Mitfahrern?

 Haben die Fahrer den Verdacht, dass eine Schleusung geplant sein könnte, sollten diese darauf bestehen, dass sich die Mitfahrer vor Fahrtantritt mit einem Pass beziehungsweise Personalausweis ausweisen.

 Können die Mitfahrer keine Pässe vorweisen, sollten die Fahrer Abstand von einer Mitnahme dieser Personen nehmen und die Polizei informieren.

 Haben die Fahrer trotz Vorlage von Pässen aufgrund der Gesamtumstände erhebliche Zweifel an der rechtmäßigen Ein- oder Ausreise sowie dem Aufenthalt der Mitfahrer, sollten diese ebenfalls von einer Mitnahme der Personen absehen und die Polizei benachrichtigen.

 Die Polizei in Deutschland ist über den polizeilichen Notruf 110 oder die Bundespolizeihotline 0800 / 6 888 000 erreichbar. Im Ausland gibt es den dortigen Polizeinotruf oder die nächstgelegene Polizeidienststelle.

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