Nicht der Mitfahrer, sondern eine andere Person bezahlt die Fahrtkosten zu Beginn der Reise beziehungsweise am Zielort.
Mitfahrer sind häufig sprachlich nicht in der Lage, sich mit dem Fahrer zu verständigen.
Was tun bei verdächtigen Mitfahrern?
Haben die Fahrer den Verdacht, dass eine Schleusung geplant sein könnte, sollten diese darauf bestehen, dass sich die Mitfahrer vor Fahrtantritt mit einem Pass beziehungsweise Personalausweis ausweisen.
Können die Mitfahrer keine Pässe vorweisen, sollten die Fahrer Abstand von einer Mitnahme dieser Personen nehmen und die Polizei informieren.
Haben die Fahrer trotz Vorlage von Pässen aufgrund der Gesamtumstände erhebliche Zweifel an der rechtmäßigen Ein- oder Ausreise sowie dem Aufenthalt der Mitfahrer, sollten diese ebenfalls von einer Mitnahme der Personen absehen und die Polizei benachrichtigen.
Die Polizei in Deutschland ist über den polizeilichen Notruf 110 oder die Bundespolizeihotline 0800 / 6 888 000 erreichbar. Im Ausland gibt es den dortigen Polizeinotruf oder die nächstgelegene Polizeidienststelle.