Weil am Rhein „Das war kein Jugendstreich“

Weiler Zeitung
Der Brandanschlag auf die Weiler Moschee hat für die Angeklagten Folgen. Foto: Marco Fraune Foto: Weiler Zeitung

Urteil: Landgericht verhängt Freiheitsstrafen für den Brandanschlag auf die Moschee in Friedlingen

Wegen gemeinschaftlicher versuchter schwerer Brandstiftung sowie Unterstützung einer verbotenen Vereinigung wurden fünf Männer aus dem südbadischen Raum heute (Mittwoch) vor dem Landgericht Karlsruhe zu Freiheitsstrafen zwischen zweieinhalb und vier Jahren verurteilt.

Von Ekart Kinkel

Weil am Rhein/Karlsruhe. Für die Strafkammer um Richter Fernando Sanchez-Hermosilla stand am Ende der aufwändigen Beweisaufnahme zweifelsfrei fest, dass die zwischen 20 und 33 Jahre alten Männer aus politischer Motivation in der Nacht zum 28. April einen Brandanschlag auf eine Moschee in Weil am Rhein verübt hatten. „Die Strafkammer hat diese Tat nicht als Jugendstreich angesehen“, betonte Sanchez-Hermosilla bei der Urteilsbegründung. Allerdings sei der Brandanschlag auf das Moschee-Gebäude auch keine typische PKK-Aktion. „Die Wahrheit liegt wohl wie so oft in der Mitte.“ Deshalb blieb die Kammer auch deutlich unter den Forderungen von Staatsanwalt Manuel Graulich, der für die fünf Angeklagten Freiheitsstrafen zwischen dreieinhalb und sechs Jahren gefordert hatte.

Politisch motiviert

In der Tatnacht hatten die Angeklagten gegen 1.45 Uhr fünf Brandsätze in Richtung des Vereinsgebäudes des türkisch-islamischen Kulturvereins in Friedlingen geworfen. Dass einige der Angeklagten nicht gewusst haben wollten, dass sich in dem Gebäude eine Moschee befindet, kaufte das Gericht den Männern ebenso wenig ab wie die Behauptung, dass sie das Gebäude gar nicht anzünden wollten. In Friedlingen würden junge Kurden den Standort der Moschee kennen. Und wer mit Benzin gefüllte Bierflaschen mit einer brennenden Lunte in Richtung eines Hauses werfe, nehme das Abbrennen des Gebäudes in Kauf.

An der politischen Motivation hinter dem Anschlag ließ das Gericht keine Zweifel zu. Die Angeklagten hätten sich bereits zuvor immer wieder als Sympathisanten der kurdischen Freiheitsbewegung geoutet. Und das Video von der Tat wurde einen Tag später auf die Internetseite der kurdischen Jugendorganisation Roja Ciwan gestellt.

Die höchste Freiheitsstrafe mit einer Dauer von vier Jahren verhängte das Gericht für den 32 Jahre alten Angeklagten. Dieser war am Tatabend die treibende Kraft hinter dem Anschlag und hatte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft durch seine umfassenden Einlassungen auch maßgeblich zum Überführen seiner Mittäter beigetragen.

Verteidiger relativieren

Die Verteidiger wiesen den Vorwurf der PKK-Nähe alle zurück und plädierten wegen versuchter Brandstiftung auf deutlich geringere Strafen. „Natürlich sympathisieren viele junge Kurden mit der PKK“, betonte Rechtsanwalt Michael A. Eichin. Für den Verteidiger des 32-Jährigen erinnere der Brandanschlag allerdings nicht an die koordinierte Tat eines PKK-Kaders, sondern eher an die stümperhafte Aktion einer „Chaotentruppe“. Nach Eichins Ansicht habe sein Mandant die Moschee auch nicht in Brand setzen wollen und seinen eigenen Molotow-Cocktail mit Absicht daneben geworfen. „Da sollte offenbar ein Show-Effekt erzeugt werden“, so Eichin. Deshalb hätten die Männer anstatt eines sonst bei Molotow-Cocktails üblichen Öl-Benzin-Gemischs auch lediglich Benzin in die Bierflaschen gefüllt und die Brandsätze unkoordiniert gegen die Fassade geworfen.

„Es war die spontane Tat einer bunt zusammengewürfelten Truppe aus treibenden Kräften und Mitläufern“, betonte Rechtsanwalt Alexander Kist, Verteidiger des 31-jährigen. Dass die Angeklagten ihre Tat filmten und das Video veröffentlichten, wollte Kist nicht überbewerten.

Man solle „die Kirche im Dorf lassen““, forderte auch Thomas Mende, der Verteidiger des 20-Jährigen. Allerdings ist auch sein Mandant bereits mehrfach vorbestraft und wurde erst vor wenigen Wochen wegen Verabredung zum Mord vom Landgericht Hechingen zu einer mehrjährigen Jugendstrafe verurteilt.

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