Weil am Rhein Die Gebühr wird von 120 auf 180 Euro erhöht

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Wer zu lange oder ohne Berechtigungsausweis parkt, riskiert einen Strafzettel. Daneben in orange ist noch die Benachrichtigungskarte zu sehen, die auf die Parkregelung hinweist. Foto: Saskia Scherer

Für die beiden kürzlich erweiterten Parkraumbewirtschaftungszonen Leopoldshöhe Nord und Süd gibt es nun Gewerbeparkausweise.

Damit wird analog zur Parkraumbewirtschaftung Friedlingen und den Bereich um das Rathaus verfahren, erklärte Oberbürgermeisterin Diana Stöcker in der Gemeinderatssitzung am Dienstagabend. Es gehe um eine Gleichbehandlung für alle Gewerbebetriebe, die ihren Sitz innerhalb der Parkraumbewirtschaftungszonen haben. Außerdem werde mit dieser Ausnahmegenehmigung von der Straßenverkehrsordnung auch auf entsprechende An- und Nachfragen von Gewerbetreibenden oder deren Angestellten reagiert, heißt es in der Tischvorlage. Damit kann in den Zonen über die Höchstparkdauer von 90 Minuten hinaus geparkt werden.

Harms kritisiert Erhöhung

Derzeit liegt die Gebühr für den Gewerbeparkausweis bei 120 Euro pro Jahr. Am 1. September steht eine Erhöhung bevor, kündigte Stöcker an: Dann beträgt die Gebühr einheitlich 180 Euro jährlich. Eine Anpassung habe es zuletzt im Jahr 2008 gegeben. „Wir sehen die Erhöhung als gerechtfertigt an. Außerdem bewegen wir uns im unteren Viertel des Gebührenrahmens“, erklärte sie darüber hinaus.

Thomas Harms (FDP) erkundigte sich, wer dies beschlossen habe beziehungsweise ob der Gemeinderat nicht zustimmen müsse. Schon 120 Euro seien nicht gerade billig, fand er. Die Stadt sei gehalten, regelmäßig die Gebühren zu überprüfen, sagte Stöcker. Es gelte, das Verhältnis zum Arbeitsaufwand zu betrachten und zu vergleichen, was ein gemieteter Parkplatz in einer Garage kostet. „Aktuell sind es zehn Euro pro Monat, ab September 15 Euro pro Monat für das Abstellen des Fahrzeugs im öffentlichen Raum“, verdeutlichte die OB. Für eine Garage bezahle man zirka 80 Euro pro Monat. Die Gebührenordnung sei als Aufgabe der Unteren Straßenverkehrsbehörde zugewiesen worden. Es handele sich nicht um eine Satzung, sondern um Bundesrecht. Harms monierte, dass Betriebe ohnehin schon sehen müssten, wie sie ihr Personal „zusammenhalten“. Die Kosten würden manchen Arbeitnehmer abschrecken, meinte er.

Die Gewerbeparkausweise können nur für Inhaber oder Mitarbeiter der Betriebe, nicht für Kunden oder Anlieferer ausgestellt werden. Die Autos müssen der Personenbeförderung (bis maximal acht Sitzplätze) dienen. Der Antrag kann auch online gestellt werden. Bis zum Erhalt gibt es eine vorläufige Parkkarte, heißt es in der Vorlage weiter.

Eines der neuen Schilder in der Parkraumbewirtschaftungszone Foto: Saskia Scherer

Bereits in der Bürgerfragestunde war das Thema Parkraumbewirtschaftung angesprochen worden. Ein Bürger monierte fehlende oder nicht passend platzierte Schilder – teils sei für ihn nicht ersichtlich, dass er sich in der Parkzone befinde, etwa an der Straße „Am Messeplatz“ oder im Bereich der Turmstraße. Er bat die Stadt, „nachzuarbeiten“ und auf Parkbußen zu verzichten.

„Ausführlich informiert“

Ein weiterer Bürger hakte nach, ob bei der nächsten Erweiterung die Anwohner auf dem Postweg vorab benachrichtigt werden könnten. „Wir haben sehr ausführlich in der Öffentlichkeit informiert“, gab Stöcker zu bedenken. Jeden einzelnen anzuschreiben, würde „Unmengen von Briefen“ nach sich ziehen, ergänzte Rechts- und Ordnungsamtsleiterin Ellen Nonnenmacher. An den geparkten Fahrzeugen habe der Gemeindevollzugsdienst aber anfangs Benachrichtigungskarten angebracht und die Besitzer so ebenfalls sensibilisiert. Eine weitere Ausweitung stehe außerdem aktuell nicht an, erklärte die Oberbürgermeisterin.

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