Weil am Rhein Diebe nutzen den Jackentrick

Weiler Zeitung
Verhandelt wurde vor dem Schöffengericht.Foto: zVg Foto: Weiler Zeitung

Justiz: Täter zu Haftstrafen verurteilt / Mehrere Geschädigte in zwei Weiler Gaststätten

Wegen bandenmäßigem Diebstahl mussten sich jetzt drei Männer vor dem Schöffengericht in Lörrach verantworten. Sie wurden beschuldigt, am 24. November des vergangenen Jahres in zwei Weiler Gaststätten gemeinsam Geld aus über die Stuhllehne gehängten Jacken gestohlen zu haben. Als Quittung erhielten die Angeklagten Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und vier Monaten sowie einem Jahr und fünf Monaten. Zwei der drei Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Von Gottfried Driesch

Weil am Rhein. Was die drei Männer verbindet, ist einzig ihre algerische Herkunft. Während der 37-Jährige mit seiner Familie in Italien lebt, ist der 35-Jährige in Marseille zu Hause. Der jüngste Angeklagte lebt in Alicante.

Am 24. November hatten die drei gemeinsam am späten Vormittag ein Café in Weil aufgesucht. Während der 25 Jahre alte Beschuldigte sich mit dem Rücken nah an einen Gast setzte, der sein Jackett über die Stuhllehne gehängt hatte, beobachteten die beiden anderen Angeklagten die übrigen Gäste. Notfalls sollte der eigentliche Trickdieb gewarnt und eine rasche Flucht sichergestellt werden. Bei diesem ersten Beutezug gelang es, 120 Franken aus der Geldbörse zu entwenden und die Börse danach wieder in die Jackentasche des Bestohlenen zu stecken.

Bedienung erkennt die Männer

Gegen Mittag gelang der gleiche Trick in einem Restaurant in Friedlingen. Hier fielen den Gaunern 860 Franken und 55 Euro in die Hände. Noch am gleichen Abend besuchte man erneut das Café. 60 Franken konnte man hier auf die gleiche Masche an sich bringen.

Am Folgetag zog das Trio erneut los. Ein Fehler war, dass man die gleichen Lokale aufsuchte. Eine Bedienung erkannte die Männer vom Vortag und verständigte die Polizei. Nach der Personenüberprüfung erfolgte die vorläufige Festnahme.

Bargeld im Hotelzimmer in Friedlingen

Seither sitzen die Beschuldigten in Untersuchungshaft. Bei einem der Männer wurde eine Schlüsselkarte eines Hotels in Friedlingen gefunden. Bei der Durchsuchung des Zimmers, es war vom 23. bis 29. November gebucht, fanden sich zwischen den Kleidern in einem Koffer 600 Euro. Im Kulturbeutel steckten 1000 Euro Bargeld.

Die aufgeführten drei Taten wurden alle von Überwachungskameras in gestochener Qualität aufgenommen und im Gerichtssaal vorgeführt. Da Leugnen zwecklos war, wurden diese Taten von den Beschuldigten eingeräumt.

Auf Strafrahmen verständigt

Anders sah es bei ähnlichen Vorkommnissen am 14. und 17. April 2018 in Freiburg aus. Hier bestand der Verdacht auf Grund der Vorgehensweise, aber es gab keine einwandfreien Videoaufnahmen. Diese zur Klage gebrachten Taten wurden von den Beschuldigten abgestritten. Der jüngste Angeklagte wurde ferner beschuldigt, am 27. September 2019 auf der Süßwarenmesse in Köln Diebstahlsversuche bei Gästen in einem Restaurant verübt zu haben.

Das Gericht hatte zur Beschleunigung mit allen Beteiligten eine Verständigung getroffen. Gegen die Geständnisse wurde ein Strafrahmen von je zwischen einem Jahr drei Monaten und einem Jahr sieben Monaten zugesichert.

Der Staatsanwalt forderte Strafen zwischen einem Jahr vier Monaten und einem Jahr sieben Monaten. Die höchste Strafe beantragte er für den 37-Jährigen ohne Bewährung. Denn dieser war nur neun Monate vor den erneuten Taten, im Februar 2019 in Berlin, zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Damals hatte der Angeklagte mit anderen Mittätern genau die gleiche Masche des Trickdiebstahls ausgeführt.

35-Jähriger erhält keine Bewährungsstrafe

Alle Verteidiger orientierten sich am unteren Rand der Vereinbarung, wobei man sich bei allen Angeklagten für eine Bewährung aussprach.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Martin Graf verurteilte den 35 Jahre alten Angeklagten zu einem Jahr und vier Monaten und den 28 Jahre alten Mann zu einem Jahr und fünf Monaten. Beide Strafen werden zur Bewährung ausgesetzt. Der 37 Jahre alte Mann erhielt ein Jahr vier Monate ohne Bewährung. Die im Hotelzimmer gefundenen 1600 Euro werden eingezogen.

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