Weil am Rhein Drei Varianten für „Rheinvorland II“

Weiler Zeitung

Ortschaftsrat: Bebauungsplanentwurf und frühzeitiger Beteiligung zugestimmt

Der Ortschaftsrat Haltingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am Donnerstagabend der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Offenlage von drei möglichen Planvarianten als Diskussionsgrundlage für den Bebauungsplan „Rheinvorland II“ sowie der Umweltprüfung zugestimmt.

Weil am Rhein-Haltingen (dab). Das Büro Stadtbau Lörrach wurde mit der Ausarbeitung des Planvorentwurfs beauftragt, das Büro Faktorgrün aus Freiburg mit den umweltrechtlichen Rahmenbedingungen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans „Rheinvorland II“, der den Rahmen für die Weiterentwicklung des Rheinhafens auf den nördlich des heutigen Hafens liegenden Flächen schaffen soll, war vom Gemeinderat bereits im Juli 2017 beschlossen worden. Projektplaner Stephan Färber erläuterte in der Sitzung die Varianten und betonte, dass je nach Rückmeldungen und Anregungen im Verlauf der Öffentlichkeitsbeteiligung auch „Zwischenvarianten“ und Kombinationen möglich seien. „Es ist nichts in Stein gemeißelt“, meinte er. Vielmehr seien die vorgelegten Entwürfe eine erste Grundlage, um die inhaltliche Diskussion zu eröffnen. Das Planungsbüro schlägt vor, das Hafengebiet als Sondergebiet festzusetzen, da so die zulässigen Nutzungen klar definiert werden könnten.

Nur wenig Staub und Lärm zum Yachthafen

In allen Varianten ist eine durchgängig zweispurige Bahntrasse vorgesehen, um den Wechsel der Verkehrsträger zu erleichtern. Zum Yachtclub hin sollen nur Güter umgeschlagen werden, deren Geräusch- und Staubentwicklung nicht übermäßig belästigend ist.

Die Varianten unterscheiden sich im Ausmaß der Ausweitung der Lagerflächen und der Inanspruchnahme der bisher unversiegelten Flächen. Im rund zwölf Hektar großen Plangebiet werden derzeit 3,4 Hektar an Fläche für den Umschlag und die Lagerung von verschiedenen Baumaterialien genutzt.

Im Norden und Süden befinden sich Waldbestände von 0,8 und 1,7 Hektar, die im Regionalplan als „Gebiet für Naturschutz und Landschaftspflege“ und im Flächennutzungsplan als Grünflächen dargestellt werden.

Hafenentwicklungsplan ist Grundlage

Basis der Planvarianten ist der Hafenentwicklungsplan, der Maßnahmen zur Verbesserung der Abläufe vorschlägt. Dazu gehören die Verlängerung der bestehenden Kai-Anlage, ein zweispuriger Ausbau der Bahntrasse, die Bündelung des Steingeschäfts im Hafen Nord, und die Verknüpfung der beiden Hafenteile für einen internen Shuttle-Verkehr. Der Flächenbedarf wird mit 1,5 Hektar für Container im Hafen Nord, mit vier Hektar für ein Zentrum für Baustofflogistik, sowie 1,5 Hektar für Umschlag und Lagerung von nachwachsenden Rohstoffen und Wertstoffen wie beispielsweise Stammholz, Holzpellets, Getreide oder Mais, angegeben.

Gedeckt würde dieser Bedarf in der Variante 3 als maximale Ausbauvariante mit umfangreicher Überbauung der bestehenden Freiflächen, und einer Lagerhalle als Abschirmung der angrenzenden Naherholungsflächen vor Lärm und Staub. Bei Variante 1 würden größere Bereiche der Vegetation bestehen bleiben, und die Lagerflächen teilweise vergrößert. Bei Variante 2 bliebe ebenfalls der südliche Gehölzbestand inklusive des Dränagekanals weitestgehend erhalten.

Jürgen Walliser (FDP/FB) regte ein neues Konzept für die Allee-Bäume an, deren Wurzeln aufgrund der Baumaßnahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit in Mitleidenschaft gezogen und letztlich absterben würden. Es müsse darum gehen, so viele Bäume wie möglich zu erhalten, und ansonsten Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Jan Bautz (SPD) und Axel Schiffmann (UFW) erinnerten an den Wunsch, die öffentlichen Fußwege am Rhein zu verbessern.

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